Wohnen

Ist ein Defibrillator in einem Mehrfamilienhaus Pflicht?

Es gibt keine gesetzliche Pflicht, in einem Mehrfamilienhaus einen Defibrillator zur Verfügung zu stellen.

Der Bund verfügt über keine verfassungsrechtliche Kompetenz im Bereich der Gesundheitsversorgung. Er darf eine Hauseigentümerin nicht gesetzlich verpflichten, beispielsweise ab einer gewissen Grösse des Gebäudes einen Defibrillator zu installieren. Der Bundesrat hat einen parlamentarischen Vorstoss, eine solche Pflicht gesetzlich zu verankern, namentlich mit der «relativ hohen medizinischen Versorgungsdichte» in der Schweiz abgelehnt. Zum Zeitpunkt des Vorstosses, 2006, lag die mittlere Distanz zur nächsten Arztpraxis bei 1 km und zum nächsten Spital bei 5 km. Die auf private Initiative hin aufgeschaltete «Defikarte» gibt Aufschluss über die Standorte der Defibrillatoren in der Schweiz.

Die Kantone könnten ihrerseits die gesetzliche Grundlage für eine Pflicht zur Installation von Defibrillatoren schaffen, haben das aber soweit ersichtlich nicht getan.