Wohnen

Ist ein Skatepark in oder neben einer Wohnzone erlaubt?

Der Bau eines Skateparks in einer Wohnzone oder in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft ist dann erlaubt, wenn er sich in die Wohnumgebung einfügt und nicht stört.

Wohngebiete sind von «schädlichen und lästigen Einwirkungen» wie etwa Lärm zu verschonen. Lärmtechnisch gilt in einer reinen Wohnzone die lärmtechnische Empfindlichkeitsstufe II, wo keine störenden Betriebe zugelassen sind. Welche Nutzungen in welchem Ausmass konkret erlaubt sind, hängt von den kantonalen und kommunalen Bau- und Zonenordnungen ab. (Siehe auch: «Kann ich den Campingwagen im Garten als Ferienwohnung vermieten?»).

Skatepark bringt Lärmbelästigung

Ein Skatepark ist mit Publikumsaufkommen und mit Lärm verbunden. In einer einen Wohnzone gilt eine hohe Empfindlichkeitsstufe, weswegen die Behörden einen Skatepark deswegen in der Regel nicht bewilligen dürften. Anders kann es in einer Mischzone aussehen, wo es neben Wohn- auch Gewerbegebiete hat.

Neben einer Wohnzone hängt die Zulässigkeit eines Skateparks unter anderem davon ab, wie stark sich der Lärm auf die anliegende Wohnzone auswirkt. Ist davon auszugehen, dass die Anlage die anwendbaren Lärm-Grenzwerte überschreitet, muss die zuständige Behörde die Lärmbelastung ermitteln. Die Baubewilligungsbehörde kann von der Bauherrin eine Lärmprognose verlangen. Dabei darf der von dem Skatepark ausgehende Lärm in der anliegenden Wohnzone gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung nur den in eben dieser Wohnzone geltenden Wert erreichen. (Siehe auch: «Die Kirchenglocken rauben mir den Schlaf. Kann ich etwas dagegen tun?»)

Anwohner können sich gegen Skatepark wehren

Betroffene Anwohner können gemäss Bundesgericht dann gegen einen störende Anlage vorgehen, wenn sie «mit Sicherheit oder zumindest grosser Wahrscheinlichkeit durch Immissionen wie Lärm, Staub, Erschütterungen, Licht oder andere Einwirkungen betroffen werden, die der Bau oder Betrieb der fraglichen Anlage hervorruft.». Bei einem Skatepark geht die Rechtsprechung bei den Anwohnern im Umkreis von etwa 100 Metern von einer solchen Betroffenheit aus. Wohnen Sie weiter entfernt, können Sie verwaltungsrechtlich nur dann etwas gegen einen Skatepark unternehmen, «wenn die Zunahme [dieser Immissionen] deutlich wahrnehmbar ist».

Aktualisiert am 14. März 2024