Gesundheit

Je lauter, je besser – oder gelten auch für Feuerwerk Grenzwerte?

Ja, auch für Feuerwerkskörper gelten Grenzwerte.

In der Schweiz dürfen nur Feuerwerkskörper in Verkehr gebracht werden, welche die Sicherheitsanforderungen der entsprechenden EU-Richtlinie erfüllen.

Unterschiedliche Grenzwerte je nach Kategorie

Feuerwerkskörper dürfen den maximalen Lärmpegel von 120 dB (A) nicht überschreiten. Gemessen wird dieser maximale Lärmpegel innerhalb eines je nach Kategorie des Feuerwerkskörpers unterschiedlichen Sicherheitsabstandes. Für Feuerwerkskörper der Kategorie F1, also beispielsweise Rauchbälle oder kleine Fontänen, gilt ein Sicherheitsabstand von 1m. Bei Feuerwerkskörpern der Kategorie F2, wie beispielsweise Bengalfeuer oder Fontänen, beträgt der Sicherheitsabstand 8m, für Feuerwerkskörper der Kategorie F3, wozu etwa grosse Raketen oder Feuerwerksbatterien gehören, gilt ein Sicherheitsabstand von 15 m.