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Kann ich die Blitzschutzanlage von den Steuern abziehen?

Eine Blitzschutzanlage steigert den Wert eines Gebäudes. Die Installationskosten sind entsprechend nicht steuerlich absetzbar.

Den Einbau einer Blitzschutzanlage gilt als wertvermehrend und ist steuerlich nicht direkt absetzbar. Die Kosten für die Installation einer Blitzschutzanlage betragen ungefähr 1-2 % des Gebäudeversicherungswertes. Verkauft die Eigentümerin die Liegenschaft mit Gewinn, kann sie diesen Mehrwert von der Grundstückgewinnsteuer abziehen.

Zudem kann die steuerpflichtige Person die Unterhaltskosten der Anlage sowohl bei den kantonalen Steuern wie auch bei der Bundessteuer abziehen. Diese Kosten sind allerdings nicht hoch, die Gebäudeversicherungen empfehlen eine Kontrolle der Anlage alle 10 Jahre.

(Siehe auch: «Spare ich mit dem Einbau einer Einliegerwohnung Steuern?»