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Kann ich meinen falsch geschriebenen Namen im Pass berichtigen lassen?

Ist der Name bereits im Personenstandsregister falsch geschrieben, ist die Korrektur dieses Eintrages nötig für die Ausstellung des korrekten Passes.

Wer einen Pass oder eine Identitätskarte beantragt und erhält, muss diese sofort nach Erhalt insbesondere auf Fehler überprüfen. Ist der Name ausschliesslich auf dem Ausweisdokument falsch, stellt die Behörde einen neuen Ausweis aus. Ist der Name bereits im «Infostar», von wo die ausstellende Behörde die Daten bezieht, falsch hinterlegt, muss die antragstellende Person via die Einwohnerkontrolle beim Zivilstandsamt oder in strittigen Fällen beim Gericht eine Bereinigung des Eintrages verlangen.

Eine Spezialregelung wird es ab dem 1. Januar 2025 für diejenigen Namen mit einem Sonderzeichen, welches nicht im aktuellen Zeichensatz ist, geben. Mit der Inbetriebnahme von «Infostar NG» wird der Zeichensatz erweitert werden und die betroffenen Personen werden ihren Namen durch Erklärung beim Zivilstandsamt an die korrekte Schreibweise anpassen werden lassen können.

Name im Personenstandsregister bestimmt Namen im Pass

Die Behörde, welche den Pass oder die Identitätskarte ausstellt, übernimmt die Daten aus dem elektronischen Personenstandsregister «Infostar» in das Informationssystem Ausweisschriften «ISA». Die antragstellende Person muss die Richtigkeit der Personendaten mit Unterschrift bestätigen und den Ausweis sofort nach Erhalt insbesondere auf Fehler überprüfen. Bemerkt sie einen Fehler, meldet sie dies der zuständigen ausstellenden Behörde. Ist der Name bloss im Pass falsch geschrieben, erhält die Person einen neuen, korrekten Pass.

Ist der Name jedoch falsch im Personenstandsregister hinterlegt, muss die Person einen «Antrag auf Berichtigung der Personalien in einem amtlichen Personenregister des Bundes» bei der Einwohnerkontrolle einreichen. Diese klärt mit dem zuständigen Zivilstandsamt den Sachverhalt ab und meldet sich in der Regel innerhalb von 30 Tagen bei der antragstellenden Person und klärt diese über das weitere Vorgehen auf.

Neues Personenstandsregister erweitert Zeichensatz

In einem Antrag auf einen Pass oder eine Identitätskarte sind nur Zeichen gemäss einer eingeschränkten Zeichensatztabelle zulässig. Ab dem 1. Januar 2025 wird es im Rahmen der Inbetriebnahme von «Infostar NG» möglich sein, in allen Personenregistern für den Vor- und den Nachnamen nicht nur die lateinischen Buchstaben, sondern auch praktisch alle Sonderzeichen der europäischen Sprachen zu verwenden.

Geplant ist, dass betroffene Personen nach Inbetriebnahme von «Infostar NG» die offizielle Schreibweise ihres Namens mittels Erklärung beim betroffenen Zivilstandsamt anpassen lassen können. Die Erklärung wird nicht rückwirkend, sondern bloss für die Zukunft gelten. Das Recht auf die Anpassung ist unbefristet, die betroffenen Personen werden aber die Erklärung erst sechs Monate nach Inbetriebnahme von Infostar NG abgeben können.