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Kann ich online wählen?
Aktuell gibt es keine Möglichkeit mehr, auf elektronischem Wege an eidgenössischen Wahlen oder Abstimmungen teilzunehmen.
Der Bundesrat hat Ende Juni 2019 entschieden, dass er auf das e-Voting als ordentlichen Stimmkanal verzichtet. Den Kantonen steht es frei, e-Voting in ihrem Hoheitsgebiet beim Bundesrat zu beantragen. Aktuell ist die Bundeskanzlei zusammen mit der Schweizerischen Post daran, eine e-Voting-Lösung zu entwickeln.
Pionierkantone mussten Rückzieher machen
Der Kanton Genf hatte seine e-Voting-Lösung im Juni 2019 zurückgezogen. Damit besteht im Kanton Genf keine Möglichkeit mehr, elektronisch abzustimmen. Dasselbe gilt in den Kantonen Aargau, Bern und Luzern, welche mit der Genfer Lösung gearbeitet haben.
Die zweite Anbieterin einer e-Voting-Lösung, die Schweizerische Post, hat ihr System im Juli 2019 zurückgezogen. Damit entfällt auch in den Kantonen Basel-Stadt, Freiburg, Neuenburg und Thurgau die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe. Die Bundeskanzlei arbeitet allerdings mit der Post zusammen, um mit ihr ein zuverlässiges e-Voting-System zur Verfügung stellen zu können. Im April 2022 hat die Bundeskanzlei über die Prüfberichte zum e-Voting-System informiert und angekündigt, dass sie dem Bundesrat die zur Einführung des Systems notwendigen Rechtsgrundlagen ab Mitte 2022 vorlegen werde.
Auslandschweizer und behinderte Personen profitierten vom e-Voting
Von den oben erwähnten Pionierlösungen haben die Auslandschweizer und teilweise Menschen mit Beeinträchtigungen profitiert. Auch diese Gruppen müssen nun neu wieder schriftlich oder persönlich abstimmen gehen.
Aktualisiert am 27. Oktober 2022