Unterwegs
Kann mein US-Visum davon abhängen, was ich in den Social Media poste?
Je nach Staatsangehörigkeit ja.
Wer in die USA reisen will und nicht von dem Visa Waiver Program profitiert, muss seine Social Media Profile offen legen.
Einreise mit Visum
Benötigen Sie ein Visum für die Einreise in die USA, etwa aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit oder wegen der Dauer Ihres Aufenthalts, müssen Sie im Visumsantrag unter anderem Ihre Social Media Nutzernamen der letzten fünf Jahre angeben. Dies ermöglicht es den US-Behörden, Ihre Beiträge zu durchleuchten. Nach welchen Kriterien und in welchem Umfang dies geschieht, ist noch unklar.
Einreise mit der ESTA-Reisegenehmigung
Verfügen Sie über die Schweizer Staatsangehörigkeit, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen vom Visa Waiver Program profitieren. Insbesondere darf Ihr Aufenthalt in den USA maximal 90 Tage dauern und Sie müssen über einen biometrischen Reisepass sowie über die ESTA-Reisegenehmigung verfügen. Im entsprechenden Antragsformular fragt das US-Aussenministerium ebenfalls Social Media Daten ab, wobei hier die Angabe freiwillig ist.
Handy- und Laptopkontrollen nur bei Verdacht
Aktuell müssen Sie grundsätzlich nicht mehr befürchten, dass die amerikanischen Einreisebehörden Ihr Handy oder Ihren Laptop beim Grenzübertritt kontrollieren: Ein amerikanisches Bundesgericht hat entschieden, dass für eine solche Kontrolle ein konkreter Anfangsverdacht bestehen muss.
(Stand: 21. November 2019)