Gesundheit
Kind verletzt nach Rauferei in der Schule. Wer zahlt?
Zunächst wird die Krankenkasse die Behandlungskosten übernehmen, sofern Sie für Ihr Kind keine private Unfallversicherung abgeschlossen haben. Je nach Höhe der Behandlungskosten und abhängig vom Verschulden wird die Versicherung eine Rückzahlung von den Eltern des anderen Kindes oder deren Privathaftpflichtversicherung fordern.
Ihr schulpflichtiges Kind ist obligatorisch über die Krankenkasse unfallversichert. Sie können Ihr Kind auch privat unfallversichern. Die Krankenkasse oder die Unfallversicherung übernimmt die Behandlungskosten. Je nach Höhe dieser Kosten und je nach Verschulden des anderen Kindes, wird Ihre Versicherung auf dessen Eltern beziehungsweise deren Privathaftpflichtversicherung zurückgreifen.
Krankenkasse prüft Regress
Gerade bei hohen Kosten wird die Krankenkasse möglicherweise nachfragen, mit wem sich Ihr Kind geprügelt hat und wie es zu der Rauferei gekommen ist. War der Sparringpartner Ihres Kindes alt genug, um die Folgen seiner Prügel einigermassen abschätzen zu können, ist er haftpflichtig. Die Krankenkasse oder die Unfallversicherung übernimmt diesen Anspruch und wird versuchen, die übernommenen Behandlungskosten ganz oder teilweise auf die Eltern der Person, welche Ihr Kind verletzt hat, abzuwälzen.
Privathaftpflichtversicherung kann Leistung kürzen
Falls die Eltern des Unfallverursachers eine Privathaftpflichtversicherung haben, zahlt diese vielleicht – allerdings wohl kaum den ganzen Betrag: Hat nämlich der Anspruchsberechtigte einer privaten Versicherung den Schaden grobfahrlässig herbeigeführt, darf die Versicherung die Leistung kürzen.
Konnte der Sparringpartner Ihres Kindes die Folgen seines Tuns gar ganz genau abschätzen, müssen dessen Eltern den Schaden wohl vollständig übernehmen. Die Versicherung haftet nämlich nicht, wenn der Anspruchsberechtigte den Schaden absichtlich herbeigeführt hat. Dasselbe gilt übrigens auch für Ihr Kind, sofern dieses auch handgreiflich geworden ist.
Aktualisiert am 30. Juni 2022