Gesundheit

Krank wegen Flachlandwetter: Zahlt die Krankenkasse eine Höhenkur?

Eine Höhenkur an sich nicht. Wenn Sie aber krank sind und eine stationäre Behandlung benötigen, können Sie für diese allenfalls auch ein höher gelegenes Spital wählen.

Die Krankenkasse übernimmt die «Allgemeinen Leistungen bei Krankheit». Diese umfassen «die Kosten für die Leistungen, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen». Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) bestimmt in seiner Krankenpflege-Leistungsverordnung, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung «die Kosten für Leistungen der ärztlichen Psychotherapie nach Methoden, deren Wirksamkeit wissenschaftlich belegt ist», übernimmt.

Ist eine ambulante Therapie nicht möglich oder hat sie sich als nicht erfolgreich erwiesen, kann die Therapie stationär und grundsätzlich auch in einer Höhenklinik erfolgen, sofern sich diese auf der Spitalliste des Wohnkantons befindet oder sofern es sich um ein Vertragsspital der entsprechenden Krankenkasse handelt. Die Behandlung in einem ausserkantonalen Listenspital ist nach der Kostengutsprache des Wohnsitzkantons ebenso möglich. (Siehe auch: «Darf die Krankenkasse auf eine Kostengutsprache zurückkommen?»)

Aufgepasst: Auch wenn die Krankenkasse die Kosten für die stationäre Behandlung übernimmt, muss der Patient gleichwohl einen Beitrag an die Kosten des Spitalaufenthalts leisten. Dieser beträgt in der Regel 15 CHF. Eine allfällige Zusatzversicherung kann einen Anteil übernehmen.

Aktualisiert am 30. Januar 2025