Gesundheit
Krank wegen Flachlandwetter: Zahlt die Krankenkasse eine Höhenkur?
Eine Höhenkur an sich nicht. Wenn Sie aber krank sind und eine stationäre Behandlung benötigen, können Sie für diese allenfalls auch ein höher gelegenes Spital wählen.
Sind Sie krank, übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung «die Kosten für die Leistungen, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen.»
Ärztlich verordnete Psychotherapie
Die Krankenkasse «übernimmt die Kosten für Leistungen der ärztlichen Psychotherapie nach Methoden, deren Wirksamkeit wissenschaftlich belegt ist.» Ist eine ambulante Therapie nicht möglich oder hat sie sich als nicht erfolgreich erwiesen, kann die Therapie stationär und grundsätzlich auch in einer Höhenklinik erfolgen, sofern sich diese auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons befindet. Bietet kein Listenspital Ihres Wohnkantons die entsprechende Therapie an, können Sie sich – nach entsprechender Kostengutsprache Ihres Wohnkantons – auch in einem ausserkantonalen Listenspital behandeln lassen. Ebenso übernimmt ein Vertragsspital, also eine Klinik, die mit Ihrer Krankenkasse einen Vertrag über die Vergütung der Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abgeschlossen hat, die Kosten, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn auch die Krankenkasse grundsätzlich die therapeutischen Kosten einer ärztlich verordneten stationären Behandlung übernimmt, so müssen Sie die «Hotelleriekosten» selbst übernehmen. Sofern Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, übernimmt diese allenfalls einen Anteil. Klären Sie dies vorher mit Ihrer Versicherung ab, die vorgängig eine Kostengutsprache abgeben muss.