Behörden

Mache ich mich strafbar, wenn ich selbst Schnaps brenne?

Ja, sofern Sie nicht über eine Brennereikonzession verfügen.

Gemäss Alkoholgesetz steht das Recht zur Herstellung gebrannter Wasser ausschliesslich dem Bund zu. Dieser kann Brennereikonzessionen an privatwirtschaftliche Unternehmen vergeben. Wer dieses so genannte Hoheitsrecht verletzt, riskiert eine Busse.

Konzessionsvoraussetzungen

Um eine Brennereikonzession zu erhalten, müssen Sie zum einen fachlich und persönlich geeignet sein. Zum anderen müssen Sie als Geschäftsinhaberin oder Geschäftsführer handlungsfähig sein. Wurden Sie bereits wegen schwerer oder wiederholter Widerhandlung gegen das Alkohol- oder das Lebensmittelrecht oder gegen entsprechende ausländische Vorschriften bestraft, haben Sie hier schlechte Karten: Der Bund kann Ihnen in diesem Fall die Konzession verweigern.

Lohnbrennerei

Wenn Sie selber über keine Konzession verfügen und Ihr Obst nicht gewerbsmässig zu Schnapps brennen möchten, wenden Sie sich an eine konzessionierte Lohnbrennerei. Diese dürfen nicht auf eigene Rechnung, sondern nur auf Auftrag hin brennen. Sie dürfen dabei nur folgende Zutaten verwenden: Obst und Obstabfälle, Obstwein, Most, Trauben, Wein, Traubentrestern, Weinhefe, Enzianwurzeln, Beerenfrüchten und ähnlichen Stoffen, wenn es sich bei diesen Stoffen ausschliesslich um inländisches Eigengewächs oder selbst gesammeltes, inländisches Wildgewächs handelt.

Selber brennen für nicht gewerbsmässige Zwecke dürfen lediglich landwirtschaftliche Brennereien, auch Hausbrennereien genannt, sofern sie über die entsprechende Konzession verfügen.

Strafbarkeit

Stellen Sie ohne Konzession selber gebrannte Wasser her, droht Ihnen eine Busse bis zum Fünffachen des steuerlichen Ausfalles. Erwerben Sie unbefugterweise einen Brennapparat oder stellen Sie diesen auf, unterhalten Sie ihn oder ändern Sie ihn ab, droht Ihnen eine Busse bis zu 20 000 Franken.