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Mache ich mich strafbar, wenn ich selbst Schnaps brenne?

Schnaps selbst brennen darf nur, wer über eine Brennereikonzession verfügt. Wer nicht darüber verfügt, kann sich an eine Lohnbrennerei wenden.
Der Bund reguliert die Herstellung, Einfuhr, Reinigung und Verkauf gebrannter Wasser. Das Alkoholgesetz verankert das ausschliessliche Recht des Bundes zur Herstellung gebrannter Wasser. Der Bund kann Brennereikonzessionen an privatwirtschaftliche Unternehmen vergeben. Wer dieses so genannte Hoheitsrecht verletzt, riskiert eine Busse.
Bund legt Voraussetzungen für Brennereikonzession fest
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erteilt Brennereikonzessionen unter der Voraussetzung, dass «dies den wirtschaftlichen Bedürfnissen des Landes entspricht». Wer eine Brennereikonzession erhalten will, muss zum einen fachlich und persönlich geeignet sein. Zum anderen muss die Geschäftsinhaberin oder der Geschäftsführer handlungsfähig sein. Wer bereits wegen schwerer oder wiederholter Widerhandlung gegen das Alkohol- oder das Lebensmittelrecht oder gegen entsprechende ausländische Vorschriften bestraft wurde, dem kann das BAZG die Konzession verweigern oder entziehen.
Drei Arten von Brennereikonzessionen
Das BAZG kann drei Arten von Brennereikonzessionen und -bewilligungen erteilen: Zunächst die gewerbliche Konzession. Diese erteilt das BAZG auf Gesuch hin, sie ist gebührenfrei. Weiter kann das BAZG eine Konzession zum Betrieb einer Lohnbrennerei erteilen. Diese umfasst die Bewilligung zum Betrieb von fahrbaren und feststehenden Brennereien. Lohnbrennereien dürfen, sofern sie nicht über eine zusätzliche gewerbliche Brennereikonzession verfügen, nicht auf eigenen Rechnung, sondern nur auf Auftrag hin brennen. Schliesslich kann das BAZG einer Landwirtin eine Brennerei-Bewilligung erteilen, sofern der Landwirtschaftsbetrieb örtlich zu weit von einer Lohnbrennerei entfernt liegt. Der Landwirtschaftsbetrieb wird damit zu einer Hausbrennerei.
Private können ihr Obst in einer Lohnbrennerei brennen lassen
Wer über keine Konzession verfügt, aber eigenes Obst privat brennen lassen will, kann sich an eine konzessionierte Lohnbrennerei wenden. Diese dürfen folgende Zutaten verwenden: Obst und Obstabfälle, Obstwein, Most, Trauben, Wein, Traubentrestern, Weinhefe, Enzianwurzeln, Beerenfrüchten und ähnlichen Stoffen, wenn es sich bei diesen Stoffen ausschliesslich um inländisches Eigengewächs oder selbst gesammeltes, inländisches Wildgewächs handelt.
Selber brennen für nicht gewerbsmässige Zwecke dürfen lediglich landwirtschaftliche Hausbrennereien, sofern sie über die entsprechende Konzession verfügen.
Schnaps brennen ohne Konzession ist strafbar
Ohne Konzession selbst gebranntes Wasser herzustellen ist strafbar und es droht eine Busse mit zum Fünffachen des steuerlichen Ausfalles. Wer unbefugterweise einen Brennapparat erwirbt, aufstellt, unterhält oder abändert, riskiert eine Busse bis zu 20 000 CHF.
Aktualisiert am 13. März 2025