Behörden
Mein Chef hat den Umzug bezahlt – gehört das in die Steuererklärung?
Grundsätzlich nein. Wenn sich Ihre Arbeitgeberin an den Umzugskosten beteiligt, dann in der Regel deswegen, weil sie den Umzug von Ihnen verlangt hat.
Die Umzugskosten sind in dem Fall zwingend verknüpft mit Ihrer Erwerbstätigkeit. Kosten, die Ihre Einkommensquelle sichern, sind Gewinnungskosten und von dem steuerbaren Einkommen abziehbar. Übernimmt Ihre Arbeitgeberin derartige Umzugskosten, müssen Sie sich diese umgekehrt auch nicht an Ihr steuerbares Einkommen anrechnen lassen. Dies gilt jedoch nur für unmittelbar mit dem Umzug zusammenhängende Kosten. Andere Beiträge wie beispielsweise eine Beteiligung an die Einrichtung der Wohnung sind an das steuerbare Einkommen anzurechnen bzw. können nicht abgezogen werden.