Konsum & Internet
Meine Kirche wird neu als Restaurant genutzt. Ist das erlaubt?

Die Umnutzung einer Kirche ist erlaubt, sofern sie die Vorgaben des Kirchen-, Denkmalschutz- und Raumplanungsrechts einhält.
Namentlich aufgrund des Mitgliederschwundes können sich immer mehr Trägerinnen der Kirchgebäude – Kantone, Kirchgemeinden, Trägervereine, Stiftungen, Genossenschaften und weitere – ihre Kirchen und deren Unterhalt nicht mehr leisten und prüfen deswegen Umnutzungen. Kirchen- wie auch denkmalschutz- und raumplanungsrechtliche Vorgaben schränken die Möglichkeit von Umnutzungen stark ein.
Kirchen lehnen rein wirtschaftliche Umnutzungen ab
Die Entscheidkompetenz zur Umnutzung liegt bei der Eigentümerin des Kirchgebäudes beziehungsweise den zuständigen Behörden.
In der katholischen Kirche darf das Kirchgebäude je nach seinem Wert nur nach Absprache mit dem zuständigen Bischof oder mit dem Papst verkauft werden. Geht es «nur» um eine Umnutzung, gelten die Empfehlungen der Schweizerischen Bischofskonferenz als unverbindliche Leitlinie. Die Bischofskonferenz lehnt Umnutzungen ab, «die ausschliesslich lukrativen oder wirtschaftlichen Zielen dienen, sofern sie der christlichen Ethik widersprechen».
Im evangelischen Kirchenrecht gibt es keine Bestimmungen, welche die Umnutzung einer Kirche ausdrücklich regeln. Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund spricht sich in einem Beitrag zur Frage der Kirchenumnutzung jedoch ebenfalls für eine öffentliche Nutzung der Kirchgebäude aus, sollte eine Umnutzung nötig sein.
Denkmalschutz schränkt Umnutzungen von Kirchen ein
Eine Umnutzung der Kirche, gerade als Restaurant, bedingt zahlreiche bauliche Massnahmen: Etwa den Einbau einer Küche oder Feuerschutzmassnahmen. Zusätzlich muss die Eigentümerin bei einer Umnutzung das Gebäude so sanieren, dass es den heute geltenden Anforderungen entspricht, so sind etwa Lärmschutzvorschriften oder das Behindertengleichstellungsgesetz zu beachten.
Da aber bestehende Kirchen häufig historische Bauten sind, können sie unter Denkmalschutz stehen. Ist die Kirche als Objekt von nationaler, regionaler oder lokaler Bedeutung eingereiht, sind bauliche Massnahmen nur eingeschränkt möglich.
Zonenkonforme Umnutzung kann schwierig sein
Eine Kirche steht oft in einer Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. In diesen Zonen ist eine private Nutzung von Gebäuden nicht möglich. Ist das Restaurant nicht mit einer im öffentlichen Interesse liegenden Aktivität verknüpft, wie das etwa bei einem Restaurant in einem Sportclub der Fall sein kann, darf es in dieser Zone nicht betrieben werden. Eine Umnutzung der Kirche ist also raumplanungsrechtlich oft nur nach einer Änderung des Zonenplans möglich.
Aktualisiert am 27. Dezember 2024