Unterwegs
Meine Sportausrüstung ist verspätet gelandet – was zahlt die Airline?
Die Airline ersetzt einen Teil des Schadens, der durch die Verspätung des Reisegepäcks entsteht. Eine teure Ausrüstung ist separat zu deklarieren.
Das Montrealer Übereinkommen verpflichtet die Airline, den Schaden zu ersetzen, der durch die Verspätung des Reisegepäcks entsteht. Bei einer Sportausrüstung kann das insbesondere die Miete der Ausrüstung vor Ort sein. Aktuell gilt hier eine ungefähre Obergrenze von CHF 1 600. Wer mit einer teureren Ausrüstung fliegt, muss diese vor Aufgabe deklarieren und einen entsprechenden Zuschlag bezahlen. Schliesslich kann es sinnvoll sein, eine Reisegepäckversicherung abzuschliessen.
(Siehe auch: «Checkliste Rechte und Entschädigungsansprüche als Fluggast»)
Verlust des Gepäcks rasch melden
Wer feststellt, dass seine Sportausrüstung nicht mitgeflogen ist, meldet dies am besten sofort beim Lost&Found-Schalter. Spätestens 21 Tage, nachdem der Fluggast seine Ausrüstung wieder erhalten hat, sollte er die Verspätung der Airline melden und die Belege für die Mietkosten der Ersatzausrüstung und für allfällige weitere Ausgaben einreichen.
Aufgepasst: Um den Schaden nachweisen zu können, sollte der Fluggast die Sportausrüstung vor dem Abflug fotografieren wie auch die Belege aufbewahren.
Airline übernimmt Miete für Ersatzausrüstung
Wer die Verspätung korrekt gemeldet hat und argumentiert, dass ein Ferientag ohne Sport nicht möglich sei, hat gute Chancen auf Schadenersatz. Hier konkret darauf, dass die Airline die Miete für die Sportausrüstung übernimmt. Die Praxis der Airlines ist unterschiedlich, die Obergrenze nach dem Montrealer Abkommen liegt jedoch aktuell bei ungefähr CHF 1 600.
Aufgepasst: Wenn die verspätete Sportausrüstung eher von der billigen Art war, wird die Airline die Miete für eine teure Hi-Tech-Ausrüstung nur anteilsmässig übernehmen.
Teure Ausrüstung deklarieren und versichern
Wer mit einer exklusiven Ausrüstung fliegt, deren Wert und damit auch deren Ersatzmiete weit über CHF 1 600 liegt, sollte dies vor der Aufgabe bei der Airline deklarieren und den verlangten Zuschlag bezahlen. Verspätet sich diese teure Ausrüstung nun, muss die Airline den Ersatz in der Höhe des angegebenen Betrags leisten, sofern sie nicht nachweist, dass der Fluggast an der Ersatzmiete gar kein tatsächliches Interesse hat.
Allgemein, aber vor allem bei einer teuren Ausrüstung, ist zudem der Abschluss einer Reisegepäcksversicherung zu prüfen.
Aktualisiert am 11. Juli 2024