Gesundheit

Mit dem Töff gerast, Fahreignung verneint. Darf ich noch Auto fahren?

Bei fehlender Fahreignung entzieht die zuständige Behörde den Führerausweis. Der Entzug gilt für sämtliche Fahrzeugkategorien.

Wer ein Motorfahrzeug führt, muss «über Fahreignung und Fahrkompetenz» verfügen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Motorfahrzeugführer «nach seinem bisherigen Verhalten Gewähr bietet, als Motorfahrzeugführer die Vorschriften zu beachten und auf die Mitmenschen Rücksicht zu nehmen». Wer nun mit einem Motorfahrzeug massiv zu schnell und damit rücksichtslos unterwegs war, an dessen Fahreignung bestehen Zweifel und die kantonale Behörde ordnet eine Fahreignungsuntersuchung an.

Stellt die kantonal anerkannte Ärztin im Rahmen der Fahreignungsuntersuchung fest, dass der Fahrzeugführer nicht über die notwendige Fahreignung verfügt, entzieht die zuständige Behörde den Ausweis. Dieser Sicherungsentzug gilt für sämtliche Fahrzeugkategorien und auf unbestimmte Zeit. (Siehe auch: «7 Antworten zu den neuen Fahrausweisvorschriften»)

Aktualisiert am 30. Januar 2025