Familie

Müssen die zur Trauung nötigen Dokumente in der Amtssprache vorliegen?

Grundsätzlich ja. Das Zivilstandsamt kann fremdsprachige Urkunden zurückweisen, sofern keine beglaubigte Übersetzung vorliegt.

Die für das Zivilstandsamt geltende Amtssprache richtet sich nach der kantonalen Regelung. Das Zivilstandsamt darf Urkunden, die in keiner schweizerischen Amtssprache abgefasst sind, zurückweisen. Dies, sofern sie nicht von einer beglaubigten deutschen, französischen oder italienischen Übersetzung begleitet sind. Einige Kantone akzeptieren auch englischsprachige Urkunden.

Die Zivilstandsbehörden sorgen für die Übersetzung, soweit dies notwendig und möglich ist. Verstehen die Brautleute die Amtssprache nicht, zieht das Zivilstandsamt eine Dolmetscherin bei.

Aufgepasst: Die Kosten für die Übersetzung und die Dolmetscherin müssen die Brautleute tragen.

Aktualisiert am 14. November 2024