Familie
Müssen die zur Trauung nötigen Dokumente in der Amtssprache vorliegen?
Grundsätzlich ja. Das Zivilstandsamt kann Urkunden, die in keiner schweizerischen Amtssprache abgefasst sind zurückweisen. Dies, sofern sie nicht von einer beglaubigten deutschen, französischen oder italienischen Übersetzung begleitet sind. Die Zivilstandsbehörden sorgen für die Übersetzung, soweit dies notwendig und möglich ist. Die Kosten müssen jedoch die beteiligten Privaten tragen. Einige Kantone akzeptieren auch englischsprachige Urkunden.
Verstehen die beteiligten Privaten die Amtssprache nicht, ist eine Dolmetscherin beizuziehen, wobei das Zivilstandsamt auch hier die Dienstleistung den Privaten in Rechnung stellen wird.