Familie

Muss der leibliche Vater der Adoption seines Kindes zustimmen?

Eine Adoption ist nur möglich, wenn die Mutter wie auch der Vater zustimmen. Nur wenn es unmöglich ist, die Zustimmung einzuholen, ist eine Adoption auch ohne Zustimmung des Elternteils möglich.

Die Zustimmung des leiblichen Vaters zur Adoption ist abgesehen von wenigen Ausnahmefällen immer zwingend. Der Zustimmungsberechtigte kann eine Adoption, die rechtswidrig ohne seine Zustimmung erfolgt ist, grundsätzlich anfechten.

Adoption bedingt Zustimmung der Eltern

Der erste Schritt bei einer Adoption ist die Zustimmung des Vaters und der Mutter. Diese müssen die Zustimmung bei der Kindesschutzbehörde mündlich oder schriftlich erklären. Die Zustimmung ist erst nach einer Bedenkfrist von sechs Wochen nach der Geburt des Kindes möglich und kann binnen weiterer sechs Wochen widerrufen werden.

Das Zustimmungserfordernis gilt auch für Adoptionen im Ausland: Bevor sie die Adoption bewilligt, muss sich die Zentrale Behörde des Kantons versichern, dass die Adoptiveltern mit der Adoption einverstanden sind.

Zustimmung zur Adoption nur ausnahmsweise unnötig

Auf die Zustimmung des Vaters zur Adoption kann nur verzichtet werden, wenn dieser unbekannt, mit unbekanntem Aufenthalt länger abwesend oder dauernd urteilsunfähig ist. Anders als unter dem alten Adoptionsrecht ist ein Verzicht auf die Zustimmung nicht mehr mit dem Argument zulässig, der leibliche Vater habe sich nicht ernstlich um das Kind gekümmert.

Ist die Zustimmung ohne diesen gesetzlichen Grund nicht eingeholt worden, kann der Vater die Adoption beim Gericht anfechten. Dabei darf aber das Wohl des Kindes nicht ernstlich beeinträchtigt werden.

(Siehe auch: «Muss ich meine von einer Leihmutter ausgetragenen Kinder adoptieren?»)

Aktualisiert am 12. Januar 2023