Arbeiten
Muss die Arbeitgeberin im Sommer Trinkwasser zur Verfügung stellen?
Ja – allerdings nicht nur im Sommer: Die Arbeitgeberin muss jederzeit gewährleisten, dass ihre Angestellten Zugang zu Trinkwasser haben.
Die Arbeitgeberin muss angemessene Massnahmen zum Schutz der Gesundheit ihrer Arbeitnehmer treffen. Dazu gehört, dass sie ihnen kostenloses und hygienisch einwandfreies Trinkwasser am Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Trinkwasser muss gut erreichbar und sauber sein
In seiner Wegleitung hält das Staatssekretariat für Wirtschaft seco fest, dass die «Trinkwasserentnahmestelle» – oder mit anderen Worten ein (Trink-)Wasserhahn – innerhalb von etwa 100 Metern erreichbar sein muss. Ist dies nicht möglich, muss die Arbeitgeberin abgefülltes Trinkwasser zur Verfügung stellen. Dies ist insbesondere bei Arbeitsplätzen im Freien oder auf Baustellen der Fall.
Das zur Verfügung gestellte Trinkwassermuss sauber sein. Dies betrifft nicht nur das Wasser selbst, sondern auch die Trinkgefässe. Die Arbeitgeberin muss saubere Gläser oder Becher beziehungsweise eine Abwaschmöglichkeit zur Verfügung stellen.
Aktualisiert am 30. November 2023