Gesundheit

Muss die Krankenkasse homöopathische Grippemedikamente bezahlen?

Die Grundversicherung übernimmt Leistungen der Komplementärmedizin, sofern sie medizinisch notwendig sind. Vorbeugende Behandlungen gelten als nicht notwendig und sind entsprechend nicht im Leistungskatalog der Grundversicherung.

Die Verfassung verpflichtet Bund und Kantone, die Komplementärmedizin zu berücksichtigen. Welche Leistungen die Grundversicherung übernehmen muss und darf, ist gesetzlich vorgeschrieben. Leistungen der klassischen Homöopathie fallen darunter, sofern die verschreibende Ärztin über einen Facharzttitel und eine komplementärmedizinische Weiterbildung verfügt. Homöopathische Mittel zur Vorbeugung von Krankheiten übernimmt die Grundversicherung nicht.

Homöopathie ist Leistung der Grundversicherung

Die Krankenkasse übernimmt ärztliche komplementärmedizinische Leistungen wie Behandlungen der Akupunktur, anthroposophischen Medizin, der Traditionellen Chinesischen Medizin, der klassischen Homöopathie und der Phytotherapie. Die Krankenkassen haben die Leistungen grundsätzlich zu übernehmen, sofern diese wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Keine Leistungen der Grundversicherung sind von nichtärztlichen Personen erbrachte Behandlungen.

Krankenkasse übernimmt keine homöopathische Präventionsmittel

Die Krankenkassen der Grundversicherung übernehmen Massnahmen der medizinischen Prävention. Die Verordnung listet die übernommenen Massnahmen abschliessend auf; Diese umfassen etwa prophylaktische Impfungen wie die Impfung gegen Influenza und weitere Präventionsmassnahmen, aber nicht die Vorsorge mit homöopathischen Mitteln. (Siehe auch: «Darf der Kanton ungeimpftes Gesundheitspersonal zu Tests verpflichten?»)

Aktualisiert am 25. Mai 2023