Unterwegs
Muss ich bremsen, wenn mich die Sonne blendet?

Wer ein Motorfahrzeug führt und durch die Sonne so geblendet wird, dass er die Strasse nicht mehr überblicken kann, muss bremsen.
Der Fahrzeugführer muss sein Fahrzeug ständig beherrschen. Er muss jederzeit seinen Vorsichtspflichten nachkommen können. Bei der Bedienung des Fahrzeuges muss er «seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden». Der Grad der gebotenen Aufmerksamkeit hängt von den konkreten Strassenverhältnissen ab. Wird der Fahrzeugführer geblendet, kann das namentlich innerorts dazu führen, dass er im Schritttempo fahren oder gar ganz anhalten muss. (Siehe auch: «Darf ich verkleidet Auto fahren?»)
Tief stehende Sonne erhöht Unfallrisiko
Wer ein Motorfahrzeug führt, muss jederzeit die Strasse und allenfalls auch die Umgebung überblicken können. Wie das Bundesgericht ausführt, beurteilt sich das Mass der verlangten Aufmerksamkeit «nach den gesamten Umständen, namentlich der Verkehrsdichte, den örtlichen Verhältnissen, der Zeit, der Sicht und den voraussehbaren Gefahrenquellen». Steht die Sonne tief, erhöht dies das Unfallrisiko und der Motorfahrzeugführer muss besonders aufmerksam sein.
Vor Fussgängerstreifen kann Schritttempo nötig sein
Ein Fahrzeugführer muss vor einem Fussgängerstreifen besonders vorsichtig fahren und Sicht sowohl auf die Strasse wie auch auf das Trottoir haben. Denn der Fahrzeugführer muss den Vortritt der Fussgänger und der Fahrer von fahrzeugähnlichen Geräten auf dem Zebrastreifen grundsätzlich jederzeit gewähren können. Dafür muss er seine Geschwindigkeit rechtzeitig anpassen und gegebenenfalls anhalten. (Siehe aber: «Müssen Autofahrer jederzeit mit Personen auf der Fahrbahn rechnen?»)
Wird nun ein Autofahrer innerorts in der Nähe eines Fussgängerstreifens so stark geblendet, dass er den Zebrastreifen und dessen Umgebung nicht mehr sieht, muss er gemäss Bundesgericht die Geschwindigkeit auf Schritttempo drosseln oder gar ganz anhalten. Tut er dies nicht und fährt auf dem Zebrastreifen eine Person an, begeht er eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln und muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen.