Familie

Muss ich mehr Unterhalt bezahlen, weil ich einen Dienstwagen habe?

Darf ein Unterhaltsschuldner sein Dienstauto auch privat nutzen, kann dies auf die Höhe des Unterhalts einen Einfluss haben.

Lassen sich verheiratete Eltern scheiden oder trennt sich ein Konkubinatspaar mit Kindern, stellt sich die Frage, wer welchen Beitrag an den Kindesunterhalt leisten muss. Basis für die Unterhaltsbeiträge ist zum einen der Bedarf des Kindes und zum anderen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern. Dabei zu berücksichtigen sind unter anderem die Mobilitätskosten. (Siehe auch: «Neuer Job, längerer Arbeitsweg. Zahle ich nun weniger Kindesunterhalt?»)

Dienstwagen kann Unterhaltshöhe beeinflussen

Damit das getrennte Elternpaar beziehungsweise die zuständige Behörde den geschuldeten Unterhaltsbetrag ermitteln kann, muss unter anderem Klarheit über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern bestehen. Neben allfälligem Vermögen ist hier in der Regel das Einkommen entscheidend, wobei von diesem die Ausgaben und die finanziellen Verpflichtungen wie beispielsweise Wohn- und Gesundheitskosten, aber eben auch Mobilitätskosten, abzuziehen sind.

Verfügt ein Elternteil über ein Dienstfahrzeug, welches er auch privat nutzen darf, ist dies ein Einkommensbestandteil, den das Gericht bei der Berechnung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit berücksichtigen muss. Dies gemäss Bundesgericht auch dann, wenn die Gegenpartei nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat. Denn bei Kinderbelangen in familienrechtlichen Angelegenheiten gilt der uneingeschränkte Untersuchungsgrundsatz.