Arbeiten

Muss ich mein Arbeitsmaterial selbst bezahlen?

Grundsätzlich ist es Sache der Arbeitgeberin, ihren Angestellten das notwendige Arbeitsmaterial zur Verfügung zu stellen. Eine davon abweichende Kostenregelung ist aber gleichwohl zulässig.

Die Arbeitgeberin muss den «Arbeitnehmer mit den Geräten und dem Material ausrüsten, die dieser zur Arbeit benötigt». Das Gesetz bringt hier aber einen grundsätzlichen Vorbehalt an: Dies gilt nur dann, wenn «nichts anderes verabredet oder üblich» ist.

Arbeitgeberin für Arbeitsmaterial zuständig

In der Regel sorgt die Arbeitgeberin für das Arbeitsmaterial. Ist kein Arbeitsmaterial vorhanden oder das Arbeitsmaterial so ungeeignet, dass der Arbeitnehmer seine Tätigkeit nicht ausführen kann, gerät die Arbeitgeberin in Annahmeverzug. Sie muss ihren Angestellten also entlöhnen, ohne dass dieser seine Arbeitsleistung erbringen muss. Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, seine Arbeit nachzuholen.

Die Vertragsparteien können auch vereinbaren, dass der Arbeitnehmer sein eigenes Material mitbringt. In diesem Fall muss die Arbeitgeberin ihn grundsätzlich «angemessen entschädigen». (Siehe auch: «Muss ich mein Privatauto für Geschäftsreisen verwenden?»)

Einige Arbeitnehmer müssen Berufswerkzeuge selbst zahlen

Während die Arbeitgeberin für die Arbeit notwendige Auslagen wie Telefongebühren oder Geschäftsessen zwingend zu ersetzen hat, sind beim Arbeitsmaterial Abweichungen vom gesetzlichen Grundsatz möglich. So können Arbeitgeberin und Arbeitnehmer eine andere Kostentragung vereinbaren. Zudem gibt es auch Branchen, in denen es «üblich» ist, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsmaterialien selber besorgt und bezahlt. So bestimmt etwa der GAV des Coiffeurgewerbes, dass der Arbeitnehmer für Arbeitsinstrumente wie Schere oder Kamm selber aufkommen muss. Im Gastgewerbe ist es ebenso üblich, dass ein Koch die eigenen Messer mitbringt. Auch ein Lehrvertrag kann die lernende Person verpflichten, die Berufswerkzeuge selber zu besorgen und zu bezahlen. (Siehe auch: «Müssen Berufsschüler ein eigenes Notebook kaufen?»)

Aufgepasst: Verlangt der Betrieb spezielles Arbeitsmaterial, muss die Arbeitgeberin dieses beschaffen und zur Verfügung stellen.