Familie

Muss ich meine 15-jährige Tochter ans Openair Festival begleiten?

Ob Ihre minderjährige Tochter mit oder ohne Sie am Openair feiern kann, kommt nicht nur auf Ihre Tochter, sondern auch auf das Festival an: Die Veranstalterinnen lassen oft erst Jugendliche ab 16 Jahren unbegleitet auf dem Gelände zu. Allfällige kommunale Ausgangssperren sind kaum relevant.

Solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist, darf die sorgeberechtigte Person die minderjährige Tochter oder den minderjährigen Sohn alleine an ein Openair gehen lassen. Allerdings darf die Veranstalterin in Ausübung der Wirtschaftsfreiheit entscheiden, ob sie für ihren Anlass eine Altersbeschränkung vorschreibt oder nicht. Sie ist zudem dafür verantwortlich, dass am Openair die Jugendschutzbestimmungen von Bund und Kantonen eingehalten werden, dies betrifft insbesondere die Abgabe von alkoholischen Getränken. In der Praxis nicht von Bedeutung sind in aller Regel allfällige im Polizeireglement verankerten Ausgangssperren.

Openair darf Altersbeschränkung vorschreiben

Die Festivalveranstalterin darf in Ausübung ihres Hausrechts festhalten, dass der Besuch des Openairs erst ab einem bestimmten Alter erlaubt ist. Einige erlauben jüngeren Personen den Eintritt mit Begleitung einer sorgeberechtigten Person oder der schriftlichen «Bewilligung» ihrer Sorgeberechtigten.

Die Regeln der Veranstalterin dürfen jedoch niemanden diskriminieren: Betrifft die Vorschrift nur Jugendliche einer bestimmten Nationalität, verstösst die Veranstalterin damit gegen den Antirassismusartikel.

(Siehe auch: «Darf mein Sohn spätabends mit der Guggemusik auftreten?»)

Keine Alkoholabgabe für Jugendliche unter 16

Der Grund für Zutrittsbeschränkungen liegt meist im Alkoholabgabeverbot: Die Veranstalterin darf keinen Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren abgeben. Mit der Durchsetzung der Alterslimite vermindert die Veranstalterin das Risiko einer Busse wegen Missachtung des gesetzlichen Abgabeverbots.

Gebrannte Wasser, also beispielsweise Wodka, darf die Veranstalterin aber auch an unter 18- Jährige nicht abgeben. Tut sie beziehungsweise eine Barbetreiberin auf dem Festivalgelände dies doch, droht ebenfalls eine Busse.

Teilweise haben die Kantone in ihrer Gesetzgebung namentlich über das Gastgewerbe strengere Jugendschutzvorschriften verankert.

Ausgangssperren im kommunalen Polizeireglement ohne praktische Bedeutung

Was nun aber, wenn die minderjährige Tochter das Festival besuchen darf, aber das kommunale Polizeireglement eine nächtliche Ausgangssperre für Jugendliche vorsieht und sie deswegen Gefahr läuft, auf dem Heimweg von der Polizei aufgegriffen zu werden?

Die meisten Gemeinden, die noch eine solche nächtliche Ausgangssperre kennen, setzen diese nicht durch, wenn sich Jugendliche auf dem Heimweg befinden. Zudem ist die Verfassungsmässigkeit dieser Regelungen umstritten, auch wenn es einen Bundesgerichtsentscheid dazu (noch) nicht gibt.

Aktualisiert am 29. September 2022