Unterwegs

Muss ich mich ausweisen können, wenn ich in ein EU-Land reise?

Das kommt insbesondere darauf an in welches EU – Land Sie, von der Schweiz kommend, einreisen. Reisen Sie in ein Land ein, welches den Schengener Grenzkodex vollständig umsetzt, müssen Sie sich grundsätzlich nicht ausweisen.

Das Mitführen eines Personalausweises ist jedoch auch in diesen Ländern zu empfehlen, da beispielsweise Stichprobenkontrollen auch innerhalb des entsprechenden Landes zulässig sind. Allerdings haben auch diese Staaten die Möglichkeit, die Grenzkontrollen im Falle aussergewöhnlicher Umstände für eine begrenzte Zeit wieder einzuführen. Aussergewöhnliche Umstände können neben einer Pandemie etwa auch unüblich grosse Migrationsbewegungen sein. Vor der Einreise in ein solches Land müssen Sie sich also möglicherweise ausweisen.

Die EU-Staaten Irland, Rumänien, Bulgarien, Kroatien und Zypern sind nicht Teil des Schengenraums. Diese Länder können entsprechend noch Grenzkontrollen vorsehen und von Ihnen deswegen auch verlangen, dass Sie beim Grenzübertritt einen Ausweis vorzeigen.

Achtung bei Reisen mit Minderjährigen: Hier sind die Grenzbehörden auch innerhalb des Schengenraums verpflichtet, besonders aufmerksam zu sein. Insbesondere überprüfen die Grenzbehörden, ob Sie sorgeberechtigt sind (vgl. auch lexSearch – Reisen mit Minderjährigen).

Aktualisiert am 1. Januar 2021