Arbeiten

Muss ich trotz Gewitter auf der Baustelle arbeiten?

Die Arbeitgeberin ist für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zuständig. Sie muss deswegen auch Massnahmen treffen, um ihre Arbeitnehmer vor den Folgen eines Blitzeinschlags zu schützen.

Auf der Grundlage des Unfallversicherungsgesetzes und des Arbeitsgesetzes hat der Bundesrat die Bauarbeitenverordnung erlassen. Diese verbietet es Arbeitnehmern, sich «bei akuter Gefahr» in einer Gefahrenzone aufzuhalten. Zieht also ein Gewitter auf, muss die Arbeitgeberin dafür sorgen, dass sich keiner ihrer Mitarbeiter draussen aufhält.

Auch ausserhalb von Baustellen hat die Arbeitgeberin ihre Mitarbeiter vor Gewittern beziehungsweise deren Folgen zu schützen. Eine Sonderregel gilt für Betriebe mit Explosions- oder Brandgefahr. Wie die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS festlegt, muss die Arbeitgeberin hier die Gebäude mit Blitzschutzanlagen ausrüsten.