Wohnen
Muss jedes Gebäude einen Blitzableiter haben?
Nicht bei jedem Gebäude ist ein Blitzschutzsystem Pflicht. Vorgeschrieben ist ein Blitzschutzsystem namentlich bei öffentlichen Gebäuden oder abgelegenen Bauten.
Für Einfamilien- und kleinere Mehrfamilienhäuser ist ein Blitzschutzsystem nicht obligatorisch. Die interkantonale Brandschutzrichtlinie «Blitzschutzsysteme» der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen hält fest, dass Gebäude oder Brandabschnitte je «nach Personenbelegung und Nutzung» mit «ausreichend dimensionierten Blitzschutzsystemen» auszurüsten seien. Namentlich gilt dies für Beherbergungsbetriebe, besonders hohe Gebäude wie Hochhäuser, grosse Gebäude in der Land- oder Holzwirtschaft sowie im Textilbereich und der Kunststoffverarbeitung, Bauten mit Explosions- oder Brandgefahr wie Gaswerke sowie Gebäude an exponierten topografischen Lagen.
Die Eigentümerin eines Gebäudes mit obligatorischem Blitzschutzsystem muss das System bestimmungsgemäss in Betrieb und jederzeit in Betrieb halten. Nach einem Blitzeinschlag muss die Eigentümerin der Brandschutzbehörde Meldung erstatten, damit sie die Anlage kontrollieren kann.
Aufgepasst: Da Blitze schwere Schäden und damit hohe Kosten verursachen können, übernimmt die Gebäudeversicherung je nach Kanton einen Anteil an der freiwilligen Installation eines äusseren Blitzschutzsystems. Ebenso bieten einige Gebäudeversicherungen Prämienverbilligungen an, wenn die Eigentümerin eine Blitzschutzanlage installiert.