Gesundheit

Muss meine in der Schweiz praktizierende Ärztin eine Amtssprache beherrschen?

Grundsätzlich muss die Ärztin die Amtssprache an ihrer Arbeitsstelle beherrschen, damit die Patientensicherheit gewährleistet ist.

Ist die Ärztin privatwirtschaftlich tätig, sind die Anforderungen an ihre Sprachkenntnisse hoch. Etwas tiefer sind sie, wenn sie beispielsweise an einem Universitätsspital arbeitet.

Privatwirtschaftlich tätige Ärztin muss Amtssprache beherrschen

Eine privatwirtschaftlich tätige Ärztin benötigt sie eine Bewilligung des Kantons, auf dessen Gebiet sie ihren Beruf ausüben will. Die kantonale Behörde darf diese Bewilligung nur erteilen, wenn die Ärztin insbesondere über die notwendigen Kenntnisse einer Amtssprache des entsprechenden Kantons verfügt. Eine Ausnahmeregelung gilt für diejenigen Gesundheitsfachpersonen aus der EU, die weniger als 90 Tage in der Schweiz ärztlich tätig sind.

Aufgepasst: Die Regelung gilt auch, wenn Ihre Ärztin die eidgenössisch anerkannte Matura bestanden hat, denn ein Maturitätszeugnis gilt hier nicht als Nachweis der notwendigen Kenntnisse. Wie der Bundesrat in einer Antwort auf eine parlamentarische Motion ausführt, «sind im Gegensatz zu den europäischen Sprachdiplomen die Anforderungen an die Sprachprüfungen im Rahmen der Matura nicht standardisiert». (siehe aber: «Genügt die bestandene Matura als Sprachnachweis für die Einbürgerung?»)

Am Unispital weniger Sprachkenntnisse nötig

Ist Ihre Ärztin nicht privatwirtschaftlich tätig – so beispielsweise wenn sie an einem Universitätsspital arbeitet – sind Kenntnisse einer Amtssprache nicht zwingend. Sie muss aber in der Sprache, in der sie ihren Beruf ausübt, mindestens die Hauptinhalte komplexer Texte verstehen. Sie muss zudem spontan und fliessend an Diskussionen im eigenen Fachgebiet teilnehmen können.

Ausnahmsweise darf sie auch ohne diese Sprachkenntnisse ihren Beruf ausüben. Voraussetzung dafür ist, dass die Sicherstellung der Patientenversorgung dies erfordert sowie die Patientensicherheit gewährleistet ist. Zusätzlich ist Bedingung, dass «keine universitäre Medizinalperson gefunden werden konnte, welche diese Sprachkenntnisse nachweisen kann».

Aktualisiert am 12. Mai 2022