Gesundheit

Muss mich mein Sportverein gegen Unfall versichern?

Seine Mitglieder muss ein Sportverein nicht gegen Unfall versichern, seine Angestellten erst ab einem Jahreseinkommen von 2/3 der AHV-Minimalrente.

Wer mehr als 8 Stunden wöchentlich bei der gleichen Arbeitgeberin beschäftigt ist, ist obligatorisch gegen die Folgen eines Nichtberufsunfalls versichert und kann einen Sportunfall bei der suva melden.

Bei Angestellten eines Sportvereins gilt grundsätzlich, dass letzterer Arbeitgeberin und damit für die Versicherung bei Sportunfällen zuständig ist. Als Angestellter gilt bereits, wer für seine Wettkampfeinsätze als Sportler oder Trainerin ein Entgelt kriegt, welches über einen blossen Spesenersatz hinausgeht. Allerdings muss der Verein nur dann eine Unfallversicherung für seine Sportler und Trainerinnen abschliessen, wenn diese mit ihrer Vereinstätigkeit ein Jahreseinkommen erzielen, welches höher als zwei Drittel der AHV-Minimalrente ist. Aktuell gilt die Versicherungspflicht entsprechend nur für Sportler und Trainerinnen mit einem Jahreseinkommen von über CHF 10 100.

Aufgepasst: Die Sonderregelung gilt nur für Sportler und Trainerinnen. Andere Angestellte des Vereins, so etwa das Putz- oder Verwaltungspersonal, müssen vom Verein regulär versichert werden, sofern sie nicht nur einen geringfügigen Lohn, sondern mehr als CHF 2 300 im Kalenderjahr verdienen.

Aktualisiert am 1. Januar 2025