Gesundheit
Muss mir das Restaurant Auskunft über die verwendeten Zutaten geben?

Das Restaurant muss über die verwendeten Zutaten informieren. Je nach Art und Produktionsweise der Zutat ist eine schriftliche Deklaration zwingend.
Ein Restaurant muss über die verwendeten Zutaten Auskunft geben können. Es kann dabei grundsätzlich auf Anfrage und mündlich informieren.
Bei bestimmten Lebensmitteln ist jedoch eine schriftliche Deklaration, etwa auf der Speisekarte oder via Plakat, vorgeschrieben: So muss das Restaurant über die Herkunft von Fleisch, Fisch und Geflügel, Brot und Feinbackwaren sowie über gentechnisch veränderte Lebensmittel schriftlich informieren. Auch wenn das Restaurant Zutaten aus einer in der Schweiz verbotenen Produktion verwendet, muss es dies schriftlich deklarieren. (Siehe auch: «Dürfen Lebensmittel in einer Fremdsprache gekennzeichnet sein?»)
Restaurant muss Herkunftsangaben machen
Ein Restaurant muss die Herkunft von Fleisch, Geflügel und Fisch schriftlich deklarieren. Für die Herkunft entscheidend ist das Land, in dem das Tier aufgezogen worden ist, die überwiegende Gewichtszunahme erfolgt ist oder es den überwiegenden Teil seines Lebens verbracht hat. Bei im Meer gefangenen Fischen ist das Fanggebiet anzugeben.
Ebenfalls schriftlich angeben muss das Restaurant die Herkunft von Brot und Feinbackwaren wie Croissants oder Pizzen. Ausgenommen sind Dauerbackwaren wie Cracker oder Biscuits, sofern sie mindestens einen Monat haltbar sind.
Hinweis auf in der Schweiz verbotene Produktionsmethoden obligatorisch
Bestimmte Produktionsmethoden sind in der Schweiz verboten, so beispielsweise die Käfighaltung von Geflügeln oder die Verwendung hormoneller Leistungsförderer. Verwendet ein Restaurant Zutaten aus einer solchen Produktion, muss es dies schriftlich deklarieren. Nur wenn das Restaurant diese Produkte als Ersatz wegen eines kurzfristigen Engpasses verwendet, darf es auf die schriftliche Deklaration verzichten und kann mündlich informieren.
Auch wenn das Restaurant Erzeugnisse anbietet, die mit Hilfe von gentechnischer Verfahren produziert wurden, muss es dies schriftlich deklarieren.
Gast muss einfach Auskunft zu allergenen Stoffen erhalten können
Zutaten, die Allergien oder andere unerwünschte Reaktionen auslösen können, muss das Restaurant nicht zwingend auf der Speisekarte erwähnen. Allerdings muss es gleichwohl schriftlich und gut sichtbar darauf hinweisen, dass die Gäste die Information bei dem Personal nachfragen können. Die Informationen zu den Allergenen müssen zudem dem Personal schriftlich vorliegen oder eine fachkundige Person muss unmittelbar über die Allergene Auskunft geben können.
Aktualisiert am 1. Februar 2025