Wohnen
Muss WLAN in meiner Mietwohnung funktionieren?
Nur wenn die Vermieterin dies ausdrücklich versprochen hat, muss eine Mietwohnung für WLAN tauglich sein.
Auch wenn WLAN für viele unverzichtbar ist: Die Gebrauchstauglichkeit einer Wohnung hängt grundsätzlich nicht davon ab, ob WLAN möglich ist oder nicht. Hat Ihre Vermieterin Ihnen aber zugesichert, dass WLAN kein Problem in der Wohnung sei, muss sie sich an diese Zusicherung halten. Ungeklärt ist, ob die Vermieterin dem Mieter die Installation eines WLAN verbieten darf.
Wohnung ist auch ohne WLAN gebrauchstauglich
Die Vermieterin ist verpflichtet, dem Mieter die Wohnung in einem gebrauchstauglichen Zustand zu übergeben und in denselben zu erhalten. Eine Mietwohnung ist grundsätzlich auch ohne WLAN «tauglich». Schliesst aber der Mieter den Mietvertrag nur unter der Voraussetzung ab, dass WLAN in der Wohnung möglich ist, gilt diese Vereinbarung. Die besten Karten hat der Mieter, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag verankert ist.
Ohne Vereinbarung mit der Vermieterin hat der Mieter keinen Anspruch darauf, dass er in der Wohnung ein funktionstüchtiges WLAN installieren kann. Schafft die Vermieterin gleichwohl die baulichen Voraussetzungen, damit WLAN möglich ist oder richtet sie gar ein WLAN für die Wohnung ein, kann sie eine Mietzinserhöhung verlangen.
Vermieterin kann WLAN wahrscheinlich nicht verbieten
Was nun, wenn die Vermieterin bauliche Massnahmen getroffen hat, um ein WLAN zu verhindern? Wusste der Mieter bei der Vertragsunterzeichnung davon, kann er nur auf WLAN verzichten oder die Wohnung wieder kündigen.
Verbietet die Vermieterin WLAN auch, wenn dieses technisch möglich wäre, ist die Situation komplizierter: Die einen Fachleute gestehen der Vermieterin ein Recht auf ein WLAN-Verbot nicht zu, da dieses in die Persönlichkeit des Mieters eingreifen würde. Andere argumentieren, dass die Vermieterin WLAN in ihren Gebäuden verbieten darf, um die Gesundheit der anderen Mietparteien zu schützen. Das Bundesgericht hat sich zwar zu dieser Frage konkret noch nicht geäussert. Es hat allerdings bereits in mehreren Urteilen betont, dass ein innerhalb der Grenzwerte eingestelltes WLAN keine übermässigen Emissionen verursacht und nicht gesundheitsschädigend sei. (Siehe auch: «Kann ich mich gegen den WLAN-Router meiner Nachbarn wehren?»)
Aktualisiert am 16. Mai 2024