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Neuer Job: Kann ich mein Streckenabo umwandeln oder zurückgeben?
Wer sein Streckenabo nicht mehr benötigt, etwa wegen eines neuen Arbeitsorts, erhält in der Regel eine Rückerstattung oder kann es umwandeln.
Für die Transportunternehmen des Fern-, Regional- und Ortsverkehrs gilt eine Tarifpflicht und sie erstellen gemeinsame Tarife und Fahrausweise. Im T600.9 regelt die Alliance SwissPass die Erstattungen. Bei Streckenabos richtet sich die Höhe der Erstattung nach den bereits genutzten Tagen. Die Voraussetzungen für eine Umwandlung ist im T601.6 geregelt. Eine Übertragung eines Streckenabos auf eine andere Person ist allerdings nicht möglich.
Rückerstattung Streckenabo abhängig von Nutzungsdauer
Will ein Fahrgast sein Streckenabo zurückgeben, erhält er eine nach der bereits genutzten Zeit abgestufte Erstattung. Bei Jahresabonnementen ist dies ein Betrag zwischen 94% (Benützungszeit von 1-7 Tagen) und 0% (Benützungszeit von 248 – 365 Tagen). Möchte der Fahrgast ein Monatsabonnement zurückgeben, ist das möglich, sofern er das Abo 1-7 Tage genutzt haben oder nutzen hätten können. Bei einer längeren Benützungszeit gibt es keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Umwandlung Streckenabo in der Regel möglich
Wer nach wie vor ein Streckenabo möchte, aber für eine andere Strecke, kann das Abonnement umtauschen. Der Fahrgast erhält auf den Preis des neuen Streckenabonnements eine pro-rata-Erstattung des Kaufpreises des alten Streckenabonnements. Dies gilt, sofern das alte Streckenabonnement die gleiche oder eine kürzere Gültigkeitsdauer hat. So wird etwa ein Wechsel von einem Jahres- zu einem Monatsabo als Rückgabe behandelt.
Streckenabos sind nicht übertragbar
Streckenabos lauten auf den Namen des Fahrgastes und sind nicht übertragbar. (Siehe aber: «Kann ich mein Fitnessabo vorzeitig kündigen, wenn ich umziehe?»)
Aktualisiert am 25. Mai 2023