Unterwegs
NGO-Notebook im Ausland zerstört: Übernimmt meine Privathaftplicht?
Die Antwort darauf, was die Privatpflichtversicherung übernimmt, steht in der Versicherungspolice. Sie kann dort festlegen, dass sie Schäden im Rahmen der Freiwilligenarbeit abdeckt, ebenso wie sie Schäden im Ausland übernehmen kann. Je nach Police umfasst der Versicherungsschutz auch die Kinder des Versicherungsnehmers.
Die Privathaftpflichtversicherung ist eine nicht obligatorische Versicherung. Das Versicherungsunternehmen kann zahlreiche Punkte in der Versicherungspolice selbst bestimmen: Ob sie Schäden deckt, welche im Rahmen einer freiwilligen Tätigkeit entstanden sind, steht ihr ebenso frei wie die Bestimmung des örtlichen Geltungsbereichs. Ebenso kann sie in ihrer Versicherungspolice festlegen, ob und bis zu welchem Alter Kinder des Versicherungsnehmers mitgedeckt sind.
Privathaftpflichtversicherung kann freiwillige Tätigkeit decken
Oft halten Freiwilligenorganisationen fest, dass die Privathaftpflichtversicherung Sache der Freiwilligen ist.
Anders als bei Schäden, die im Zusammenhang mit einer beruflichen oder relevanten nebenberuflichen Tätigkeit entstehen, deckt die Privathaftpflichtversicherung möglicherweise Schäden im Rahmen einer freiwilligen Tätigkeit. Ein Blick in die Versicherungspolice lohnt sich entsprechend. Es ist durchaus möglich, dass die Versicherung zahlt, wenn der Versicherungsnehmer Kaffee über das Notebook schüttet und es dann unbrauchbar ist. Hingegen darf die Versicherung die Leistung kürzen, wenn der Versicherungsnehmer grobfahrlässig, also unvernünftig, gehandelt hat. Hat der Versicherungsnehmer den Kaffee mit voller Absicht über das Notebook geleert, wird die Versicherung gar nicht zahlen.
Auslanddeckung möglich in der Privathaftpflicht
Ein Versicherungsunternehmen kann selbst festlegen, ob es im Ausland entstandene Schäden übernimmt oder nicht. In aller Regel ist eine Privathaftpflichtversicherung weltweit gültig, wobei der Umfang wiederum in der Police ersichtlich ist: Teilweise schliessen die Versicherungen trotz Auslanddeckung bestimmte Länder aus.
Kinder oft mitversichert
Welche Personen versichert sind, geht ebenfalls aus der Versicherungspolice hervor. Bei einer Familien- oder Mehrpersonenversicherung sind in der Regel die im Haushalt wohnenden Personen versichert. Ebenso sind oft nicht erwerbstätige Kinder gedeckt, sofern sie nicht zuhause wohnen. Teilweise gilt diese Versicherungsdeckung nur bis zu einem gewissen Alter.
Aktualisiert am 29. Dezember 2022