Familie
Schulde ich der Putzfrau während ihres Mutterschaftsurlaubes Lohn?
Nein, Ihre Putzfrau hat jedoch Anspruch auf Erwerbsersatz. Sie können, müssen aber nicht, die Differenz zwischen Taggeld und Lohn übernehmen.
Ihre Putzfrau ist anspruchsberechtigt, sofern sie während der neun Monate vor der Geburt obligatorisch versichert war, in dieser Zeit mindestens fünf Monate lang erwerbstätig war sowie im Zeitpunkt der Geburt bei Ihnen angestellt ist. Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung beginnt mit der Geburt und endet nach 98 Tagen.
Vorheriges Einkommen bestimmt Höhe der Mutterschaftsentschädigung
Die Ausgleichskasse zahlt ein Taggeld von 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens aus, welches Ihre Putzfrau vor Beginn des Entschädigungsanspruchs erzielt hat. Die Kasse zieht dabei namentlich die AHV/IV/EO- sowie die ALV-Beiträge ab. Während des Mutterschaftsurlaubs bleibt Ihre Putzfrau unfallversichert, ist aber für das Taggeld prämienbefreit. Zahlen Sie hingegen die Differenz zum regulären Lohn aus, ist für diesen Betrag die Unfallversicherungsprämie fällig.
Arbeitgeberin oder Ausgleichskasse können Mutterschaftsentschädigung auszahlen
Zahlen Sie Ihrer Putzfrau den Lohn während des Mutterschaftsurlaubs weiterhin aus, können Sie als Arbeitgeberin den Erwerbsersatz bei der zuständigen Ausgleichskasse beantragen. Andersfalls meldet sich Ihre Putzfrau bei der Ausgleichskasse selber an.
Aufgepasst: Hat Ihre Putzfrau mehrere Arbeitgeberinnen, muss sie für jedes einzelne Arbeitsverhältnis ein vollständig ausgefülltes Ergänzungsblatt einreichen. Es ist deswegen wichtig, dass Sie Ihr Ergänzungsblatt vollständig und fristgerecht ausfüllen, sonst erhält Ihre Putzfrau die gesamte Mutterschaftsentschädigung verspätet.
Aktualisiert am 1. April 2022