Gesundheit
Sind Gehörschutzstöpsel an der Fasnacht obligatorisch?

Ab einem mittleren Schallpegel von 93 dB muss die Veranstalterin grundsätzlich kostenlose Gehörschütze anbieten.
Verwendet sie Lautsprecher, muss die Veranstalterin eines Fasnachtsanlasses die Schallpegelgrenzwerte einhalten. So darf ein Fasnachtsball mit Lautsprechern den mittleren Schallpegel von 100 dB nicht überschreiten. Ist die Veranstaltung für Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren, liegt der Grenzwert bei 93 dB. Dies ist auch der allgemein gültige Grenzwert, ab dem die Veranstalterin Massnahmen ergreifen muss. Sie muss «das Publikum im Eingangsbereich der Veranstaltung deutlich sichtbar auf die mögliche Schädigung des Gehörs durch hohe Schallpegel hinweisen» und normierte Gehörschütze anbieten.
Auch für Veranstaltungen ohne Lautsprecher gelten ab einem durchschnittlichen Schallpegel von 93 dB Regeln. So muss die Veranstalterin auch hier «das Publikum auf die mögliche Schädigung des Gehörs durch hohe Schallpegel hinweisen». Sie muss zudem normierte Gehörschütze kostenlos anbieten. Bei Veranstaltungen ohne Lautsprecher gelten diese Anforderungen nur dann, wenn die Veranstaltung in Gebäuden oder stationär draussen stattfindet. Im Umkehrschluss ist eine Veranstalterin eines Fasnachtsumzuges nicht an diese Vorschriften gebunden.
Aktualisiert am 30. Januar 2025