Konsum & Internet
Stammt ein «Davoser Schlitten» immer aus Davos?
Nein. Der «Davoser Schlitten» ist keine geschützte Marke. Ob es sich bei der Bezeichnung «Davoser Schlitten» um eine Herkunftsangabe handelt, ist unklar.
Obwohl sich «Davos Kloster Tourismus» darum bemüht hatte, geniesst die Bezeichnung «Davoser Schlitten» keinen Markenschutz.
Unklar ist hingegen, ob es sich bei der Bezeichnung «Davoser Schlitten» um eine Herkunftsbezeichnung handelt. Der vorsätzliche Gebrauch einer unzutreffenden Herkunftsangabe steht unter Strafe. Das Bundesgericht befasste sich vor knapp vier Jahren mit einer entsprechenden Beschwerde. Eine in Davos ansässige Privatklägerin hat gegen eine Genossenschaft geklagt, welche in Tschechien hergestellte Schlitten unter der Bezeichnung «Davoser Schlitten» verkaufte. Die Privatklägerin konnte das höchste Gericht jedoch nicht davon überzeugen, dass die Genossenschaft vorsätzlich gehandelt habe: Diese hatte den Schlitten seit Jahrzehnten im Angebot, ohne dass jemand sie auf die Problematik hingewiesen hätte.
Da das Bundesgericht den Vorsatz verneint hatte, hat es die Frage, ob es sich bei der Bezeichnung «Davoser Schlitten» um eine geschützte Herkunftsbezeichnung handelt, offen gelassen.