Gesundheit

Tinnitus nach Konzert: Wer zahlt die Therapie?

Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten einer Tinnitus-Therapie nur, wenn der Tinnitus eindeutig auf einen Unfall zurückzuführen ist. Da ein Tinnitus meist subjektiv ist, ist dieser Nachweis regelmässig nur sehr schwierig zu erbringen.

Das Gesetz definiert den Unfall als «die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper», der die Gesundheit beeinträchtigt. Um bei einem Tinnitus Leistungen der Unfallversicherung zu erhalten, muss die versicherte Person den Tinnitus objektiv nachweisen, was in aller Regel nicht möglich ist.

Tinnitus ist meist subjektiv

Ein Tinnitus ist meist subjektiver Art. Nur der Patient hört die störenden Geräusche und der Tinnitus kann nicht mit anerkannten wissenschaftlichen Methoden objektiv nachgewiesen werden. Wie das Bundesgericht schreibt, weisen die Fachpersonen den Schweregrad eines Tinnitus entsprechend «ausschliesslich aufgrund der Angaben der betroffenen Person und deren subjektiv empfundenen Beeinträchtigung» nach. Die Rechtsprechung behandelt den subjektiven Tinnitus als psychische Erkrankung und setzt hohe Hürden, um den Zusammenhang des Tinnitus mit dem Konzert nachweisen zu können.

Ein objektiver Tinnitus ist sehr selten und grundsätzlich auch durch Aussenstehende hörbar. Er entsteht in aller Regel durch Krankheiten und nicht durch externe Einflüsse wie eben ein Konzert.

Die Kosten der Abklärung, ob es sich um einen subjektiven oder um einen objektiv nachweisbaren Tinnitus handelt, übernimmt hingegen die Krankenkasse oder die Unfallversicherung.

Konzert ist kein Unfall

Damit die Unfallversicherung leistungspflichtig wird, muss zudem ein Unfall den Tinnitus verursacht haben. In aller Regel wirkt aber ein Konzert weder plötzlich noch ist es ein ungewöhnlicher äusserer Faktor. (Siehe auch: Schwerhörig nach Pyrowurf: Zahlt die Unfallversicherung?)

Allerdings muss sich eine Konzertveranstalterin an bestimmte Grenzwerte halten. Wer eine Veranstaltung mit einem mittleren Stundenpegel zwischen 96 und 100 Dezibel – also etwa in der Lautstärke einer Kreissäge – durchführen will, muss das Konzert vorgängig bei der Vollzugsbehörde melden. Sie muss das Publikum zudem mit verschiedenen Massnahmen schützen: So muss sie das Publikum bereits im Eingangsbereich auf diese Lautstärke hinweisen und einen kostenlosen Hörschutz anbieten. Dauert die Veranstaltung länger als drei Stunden, muss sie zusätzlich Ausgleichszonen mit leiserer Musik vorsehen.

Aktualisiert am 24. November 2022