Gesundheit

Welche Versicherung zahlt bei einem Zeckenbiss?

Wer von einer Zecke gestochen wird, erleidet einen Unfall. Damit übernimmt nicht die Krankenkasse, sondern die Unfallversicherung die Folgekosten des Zeckenstiches.

Als «Unfall» gilt «die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat». Anders als etwa ein Mückenstich gilt so ein Zeckenstich als Unfall, da dieser «ungewöhnlich» ist.

Unfallversicherung zahlt bei Zeckenbiss

Da ein Zeckenbiss als Unfall gilt, übernimmt in der Regel die Unfallversicherung die Kosten für die Heilbehandlung. Führt der Zeckenstich zu einer Invalidität, hat die versicherte Person Anspruch auf eine Invalidenrente, sofern der Stich vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters passiert ist. Ist die verunfallte Person nicht oder unter 8 Stunden / Woche erwerbstätig und nicht privat unfallversichert, übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten. Anders als bei der Unfallversicherung muss hier die versicherte Person einen Selbstbehalt und die Franchise übernehmen. Bei Zweifeln betreffend die Leistungspflicht ist grundsätzlich die Krankenkasse vorleistungspflichtig.

Aufgepasst: Die versicherte Person sollte den Zeckenbiss ihrer Arbeitgeberin oder ihrer Versicherung unverzüglich melden. Um Streitigkeiten rund um die Versicherungsleistungen zu vermeiden, sollte die von einer Zecke gestochene Person den Verlauf sorgfältig dokumentieren. So kann sie nachweisen, dass die Beschwerden auf den Zeckenbiss zurückzuführen sind. Sinnvoll sind hier beispielsweise Fotos, die Dokumentation, wann und wo die Zecke zugestochen hat, Auffälligkeiten wie Hautrötungen oder Fieber sowie eine ärztliche Kontrolle.

Aktualisiert am 28. Juni 2023