Unterwegs
Waldbrände auf der Ferieninsel: Hilft mir das EDA?
Schweizer Bürger im Ausland müssen sich in einer Notlage zuerst selbst zu helfen versuchen. Erst wenn dies nicht mehr möglich ist, springt das EDA ein und leistet konsularischen Schutz.
Im Bereich des konsularischen Schutzes gilt das Subsidiaritätsprinzip: Der Staat leistet erst dann Unterstützung, wenn ein im Ausland in Not geratener Bürger sich nicht mehr selbst helfen kann oder dieser über keine angemessene private Versicherung verfügt. Ein Rechtsanspruch auf konsularischen Schutz besteht nicht. Die konsularischen Vertretungen verfügen jedoch über ein Krisendispositiv namentlich für Naturkatastrophen und können Hilfeleistungen erbringen.
EDA übernimmt keine Verantwortung für Privatreisen
Wer als Schweizer Bürger privat ins Ausland reist, ist für seine Reise selbst verantwortlich. Bei der Reiseplanung ist es sinnvoll, mögliche Sicherheitsrisiken mit einzubeziehen. Hier können zunächst die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) Anhaltspunkte geben. Mit diesen informiert das EDA über die generelle Sicherheitslage in dem Zielort. Es übernimmt aber weder die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Tagesaktualität der Reisehinweise noch muss eine Annullationsversicherung die Kosten zwingend übernehmen, wenn das EDA von Reisen in ein bestimmtes Gebiet abrät.
Das EDA betreibt zudem die Plattform Travel Admin. Wer sich vor oder während seiner Reise dort registriert beziehungsweise die App herunterlädt, erhält im Bedarfsfall vom EDA Informationen, sollte sich die Sicherheitslage im Reiseland verschlechtern. Der Tourist selbst kann sich via die App zudem bei seinen Kontakten melden oder das EDA über seinen genauen Standort informieren. Schliesslich stehen auch die Reiseinformationen des TCS via Travel Admin oder im Bedarfsfall direkt via TCS App «Travel Safety» zur Verfügung.
Konsularischer Schutz nur im Notfall
Bricht während des Ferienaufenthaltes ein grossflächiger Waldbrand aus, sollte sich der Tourist möglichst rasch bei seinen Angehörigen zuhause melden und die Anweisungen der Behörden befolgen. Ist eine Kontaktaufnahme mit den Angehörigen zuhause nicht möglich, ist die nächste konsularische Vertretung zu kontaktieren. Diese informiert die betroffenen Personen und deren Angehörige im Falle einer Krisensituation und «leisten ihnen im Rahmen des Möglichen Beistand».
Das EDA kann den konsularischen Schutz namentlich dann verweigern oder begrenzen, wenn die betroffene Person Empfehlungen des Bundes missachtet oder sich auf andere Weise fahrlässig verhalten hat. Das Gesetz sieht allerdings einen Vorbehalt vor, wenn «Leib und Leben der betroffenen Person in Gefahr sind».
Aufgepasst: Gegenüber Schweizer Staatsangehörigen mit mehrfacher Staatsangehörigkeit leistet das EDA nur dann konsularischen Schutz, sofern der andere Staat nicht bereits Unterstützung leistet. Besitzt der Schweizer Staatsangehörige die Staatsbürgerschaft des Aufenthaltsortes, hat er sich grundsätzlich an die Behörden des Aufenthaltsortes zu wenden.