Unterwegs
Wann gilt ein Oldtimer als «Veteranenfahrzeug»?
Ein Oldtimer gilt dann als «Veteranenfahrzeug», wenn er als solcher im Fahrzeugausweis eingetragen ist. Die Strassenverkehrsämter gewähren diesen Status nur, wenn das Fahrzeug die Voraussetzungen betreffend Alter, Nutzung und Zustand erfüllt.
Das Strassenverkehrsamt trägt ein Fahrzeug dann als «Veteranenfahrzeug» in den Fahrzeugausweis ein, wenn Sie Ihren Oldtimer nur noch zu besonderen Anlässen fahren oder um Standschäden zu vermeiden. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) definiert in seinen «Weisungen für Veteranenfahrzuge» detailliert die Voraussetzungen für den Eintrag als «Veteranenfahrzeug». Dieser Eintrag ist Voraussetzung für zahlreiche Ausnahmeregelungen.
Voraussetzungen für den Status als Veteranenfahrzeug
Im Rahmen der periodischen oder der freiwilligen Fahrzeugprüfung prüft das Strassenverkehrsamt gegebenenfalls, ob es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein Veteranenfahrzeug handelt. Dies ist dann der Fall, wenn
- die erste Inverkehrsetzung vor mehr als 30 Jahren erfolgt ist;
- Sie Ihren Oldtimer für ausschliesslich private Zwecke verwenden, Sie also weder Fahrten öffentlich anbieten noch mit Fahrten Geld verdienen;
- Sie das Fahrzeug nicht regelmässig, also nicht mehr als etwa 2 000 – 3 000 km jährlich, nutzen;
- der Oldtimer seiner ursprünglichen Ausführung entspricht und optisch sowie technisch in einwandfreien Zustand ist.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, trägt die zuständige Behörde das Fahrzeug als «Veteranenfahrzeug» entweder in die Rubrik «besondere Verwendung» oder als Code 180 ein. Sie vermerkt zudem das Datum, an welchem sie den Veteranenstatus erteilt hat, sowie trägt den an diesem Datum abgelesenen Kilometerstand oder die Betriebsstunden ein. Sind die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, entzieht die Behörde den Status wieder.
Aufgepasst: Die Kantone handhaben die Prüfung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind oder nicht, unterschiedlich. Sie können auch zusätzliche Verwendungsbeschränkungen im Fahrzeugausweis eintragen. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei dem für Sie zuständigen Strassenverkehrsamt, wie Sie am besten vorgehen.
Für Veteranenfahrzeuge gelten zahlreiche Ausnahmen
Mit dem Eintrag «Veteranenfahrzeug» im Fahrzeugausweis profitieren Sie für dieses Fahrzeug von zahlreichen Ausnahmeregelungen.
So kann das Strassenverkehrsamt die Nachprüfungsintervalle bei Veteranenfahrzeugen auf bis zu 6 Jahre ausdehnen. Weiter kann die zuständige Behörde ein Wechselschild für mehr als zwei Veteranenfahrzeuge erteilen. Schliesslich gelten weniger strenge technische Anforderungen als für gewöhnliche Motorfahrzeuge. So sind etwa weder ein Höchstgeschwindigkeitszeichen, eine Heckmarkierungstafel noch ein Fahrtschreiber erforderlich. Unabhängig vom formellen Veteranenstatus sind Fahrzeuge, welche vor 1976 erstmals in Betrieb genommen wurden, von der Pflicht zur Abgaswartung befreit.
Als Halterin eines Veteranenfahrzeuges schulden Sie zudem grundsätzlich selbst dann keine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe, wenn das Gesamtgewicht Ihres Oldtimers über 3.5 Tonnen beträgt. (Siehe aber «Muss ich für einen Lastwagen mit Veteranenstatus LSVA bezahlen?») Schliesslich gilt das Sonntagsfahrverbot bei Veteranenfahrzeugen nicht, ebenso wie auch die Chauffeurverordnung mit ihren Vorgaben für die Arbeits- und Ruhezeit auf Fahrzeugführer von Veteranenfahrzeugen nicht anwendbar ist.
Aufgepasst: Nicht von einer Ausnahmeregelung umfasst ist die Vignettenpflicht, die auch für Oldtimer gilt.