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Wann ist ein Ei ein «Freilandei»?
Ob ein Ei von einem Freilandhuhn stammt, verrät der Code auf dessen Schale. Anders als beim Geflügelfleisch ist die Kennzeichnung von Eiern jedoch nicht in einer separaten Verordnung geregelt.
Die Deklarationsvorschriften für Eier richten sich nach den allgemeinen lebensmittelrechtlichen Vorschriften, während die Bezeichnung «Freilandhaltung» beim Geflügelfleisch an detaillierte Voraussetzungen geknüpft ist. (Siehe auch: «Was darf ich im Hofladen verkaufen?»)
Code auf Ei verrät Herkunft
Der auf der Eierschale aufgedruckte Code «1» verrät, dass das Huhn aus einer Freilandhaltung stammt. Aufgrund des lebensmittelrechtlichen Täuschungsschutzes ist es nicht zulässig, ein Ei tatsachenwidrig mit der Kennzeichnung «aus Freilandhaltung» zu bezeichnen.
Da es für Eier keine eigene Kennzeichnungsverordnung gibt, verweist das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in einem Informationsschreiben auf die Geflügelkennzeichnungsverordnung (GKZV): «Zwar werden die Anforderungen an die Angabe «Freilandhaltung» in der GKZV nur für Geflügelfleisch geregelt, die entsprechenden Grundsätze lassen sich zur Konkretisierung des Täuschungsschutzes in der Vollzugspraxis aber auch auf Eier und Eiprodukte übertragen».
Geflügelfleisch aus Freilandhaltung verbindlich reguliert
Die oben erwähnte GKZV regelt im Detail, wann ein Poulet unter der Bezeichnung «aus Freilandhaltung» verkauft werden darf. Sie hält etwa fest, wie viel Hühner pro Quadratmeter Stallfläche und pro Betrieb zulässig sind, wann die Tiere frühestens geschlachtet werden dürfen und wann sie wie oft Zugang zur Weide haben müssen.
Dürfen die Tiere aufgrund einer behördlichen Anordnung vorübergehend nicht mehr ins Freie, dürfen sie und ihre Eier gemäss einer Weisung des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) gleichwohl noch als aus «Freilandhaltung» deklariert werden.