Gesundheit
Warum zahlen Frauen höhere Krankenversicherungsprämien?

Während Frauen in der Grundversicherung keine höheren Prämien zahlen, dürfen Privatversicherer risikobezogen kalkulieren und Frauen stärker belasten.
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) verbietet es, für Frauen höhere Prämien festzusetzen als für Männer. Im Bereich der freiwilligen Versicherungen ist es den Versicherungsunternehmen jedoch erlaubt, das Geschlecht als Tarifkriterium zu verwenden.
Frauen und Männer in der Grundversicherung gleichberechtigt
Die Grundversicherung ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Da diese Personen sich damit nicht freiwillig für oder gegen eine Krankenversicherung entscheiden können, dürfen die Anbieterinnen der Grundversicherung ihre Tarife nur eingeschränkt frei gestalten. So dürfen sie Prämienabstufungen nur gemäss den im Gesetz vorgesehenen Kriterien machen. Zulässig beziehungsweise vorgeschrieben sind einzig Differenzierungen nach Region und nach Alter. Kein Tarifkriterium darf das Geschlecht sein.
Private Krankenversicherer dürfen von Frauen höhere Prämien verlangen
Private Krankenversicherungen sind ebenso wie die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der Tarifgestaltung weitgehend frei. Während in der EU Differenzierungen nach Geschlecht nicht zulässig sind, dürfen in der Schweiz Versicherer von weiblichen Personen höhere Prämien verlangen als von männlichen. Auch hier gilt, dass die Versicherungsunternehmen ihre Tarife nach objektiv nachvollziehbaren Kriterien gestalten müssen.
Als objektiv nachvollziehbar gilt dabei etwa, dass Frauen im gebärfähigen Alter ein grösseres Risiko für Spitalaufenthalte oder längere krankheitsbedingte Abwesenheiten vom Arbeitsplatz haben. Damit dürfen sowohl die Prämien für eine Halbprivat- oder eine Privatversicherung als auch beispielsweise für die Krankentaggelder für Frauen höher sein als für Männer.