Konsum & Internet
Was darf ich aus dem Wald mitnehmen?
Waldbesucher dürfen Beeren, Pilze und Ähnliches im «ortsüblichen» Umfang mitnehmen. Lokale Verbote sind zu beachten.
Wald ist für die Allgemeinheit zugänglich. Wer etwas Wald in die gute Stube mitnehmen möchte, darf dies im «ortsüblichen Umfang». Ohne Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde ist es jedoch nicht erlaubt, zu Erwerbszwecken wildwachsende Pflanzen zu sammeln oder frei lebende Tiere zu fangen. Es ist also beispielsweise ohne Bewilligung nicht zulässig, im grossen Umfang Pflanzen aus dem Wald mitzunehmen, daraus Kränze herzustellen und diese dann zu verkaufen.
Allgemein nicht erlaubt ist das Sammeln von geschützten Arten, zudem darf das kantonale Recht nähere Vorschriften aufstellen und bestimmt umgrenzte Verbote erlassen.
Aktualisiert am 27. Dezember 2024