Konsum & Internet
Was mache ich wenn das bestellte teure Geschenk nicht ankommt?
Bei verlorenen Paketen haftet die Post nur dann, wenn sie dies nicht in ihren AGB ausgeschlossen oder die Sendung falsch zugestellt hat.
Wer ein Geschenk bestellt, aber nicht erhalten hat, sollte sich als erstes an die Verkäuferin wenden. Kann diese nachweisen, dass sie das Paket auf die vereinbarte Weise versandt hat, schuldet der Käufer den Kaufpreis. In einem zweiten Schritt kann der Käufer bei der Post oder der betreffenden anderen Kurierdienstleisterin nachfragen. Diese darf jedoch die Haftung für nicht eingeschriebene Sendungen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausschliessen. Auch mit diesem Ausschluss ist sie allerdings verpflichtet, das Paket korrekt zuzustellen.
Verkäuferin hat auch bei verlorenem Paket Anspruch auf Kaufpreis
Sobald die Verkäuferin die Sendung auf die vereinbarte Weise einer Postdienstanbieterin übergeben hat, hat sie ihren Teil des Vertrages erfüllt und damit Anspruch auf den Kaufpreis. Ob die Ware tatsächlich beim Käufer angekommen ist oder nicht, spielt rechtlich keine Rolle. Allerdings lohnt sich eine Nachfrage gleichwohl. Denn es kann durchaus sein, dass die Verkäuferin kulant ist, dies insbesondere dann, wenn sie selbst eine Transportversicherung abgeschlossen hat. (Siehe auch: «Darf ein Online-Shop sich weigern, mir bezahlte Ware zu liefern?»)
Bei Paketverlust haftet die Post in der Regel nicht
Hat die Verkäuferin die Sendung vorschriftsgemäss zur Postdienstanbieterin gebracht, kann der Käufer die Sendung mit der Sendungs- oder Trackingnummer nachverfolgen. Allenfalls lässt sich damit herausfinden, wo das Problem liegt.
Ergibt die Nachverfolgung, dass das Paket eigentlich beim Käufer hätte ankommen sollen, ist ein Blick in die AGB der betreffenden Postdienstanbieterin sinnvoll. Denn in der Regel beschränken diese die Haftung bei nicht eingeschriebenen Postsendungen oder schliessen sie ganz aus. Allerdings sehen die AGB meist auch einen bestimmten Entschädigungsbetrag vor.
Post muss das Paket korrekt zustellen
Auch wenn die Postdienstanbieterin ihre Haftung ausgeschlossen hat, muss sie die Sendung korrekt zustellen. Kann der Käufer nachweisen, dass die Postdienstanbieterin die Sendung nicht korrekt zugestellt hat, hat er Anspruch auf Schadenersatz. Allerdings gehen die Meinungen darüber, was eine korrekte Zustellung ist, auseinander.
Der Käufer kann jederzeit versuchen, in diesem Fall mit der Postanbieterin eine einvernehmliche Lösung zu finden. Für ein weiteres Mal kann er auch prüfen, ob er eine künftige Sendung versichern lassen möchte. (Siehe auch: «Haftet die Post, wenn sie eine Sendung verliert?»)
Aktualisiert am 26. September 2024