Unterwegs

Was muss ich bei der Vignette am Motorrad beachten?

Wer mit einem Motorrad eine Nationalstrasse nutzt, muss die Vignette an einem leicht zugänglichen und nicht auswechselbaren Teil befestigen.

Die Autobahnvignette ist für jedes Motorrad obligatorisch, mit welchem der Fahrzeugführer eine Nationalstrasse befährt. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Fahrzeug im In- oder Ausland immatrikuliert ist. Abgabepflichtig ist dabei primär der Fahrzeugführer und subsidiär die Halterin.

Während die Autobahnvignette bei einem Auto mit Frontscheibe an einer von aussen gut sichtbaren Stelle auf der Innenseite der Frontscheibe zu befestigen ist, muss sie beim Motorrad nicht von aussen gut sichtbar sein. Sie ist aber «an einem leicht zugänglichen und nicht auswechselbaren Teil» anzubringen. Dies gilt auch dann, wenn der Fahrzeugführer beziehungsweise die Halterin eine Wechselnummer für verschiedene Fahrzeuge nutzt.

Wer die Vignette nicht auf die vorgeschriebene Weise auf das Motorrad klebt, riskiert eine Busse von 200 CHF.

Aktualisiert am 12. September 2024