Konsum & Internet

Was muss ich im Impressum meiner Vereinswebsite angeben?

Falls Ihre Vereinswebsite unter die Impressumspflicht fällt, müssen Sie auf Ihrer Site vollständige Angaben über Ihre Identität machen sowie eine Kontaktadresse angeben.

Anders als im europäischen Ausland ist in der Schweiz für private Websites kein Impressum nötig. Hingegen ist ein Impressum für Sites, welche «Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr» anbieten, wettbewerbsrechtlich vorgeschrieben.

Websites mit Impressumspflicht

Ein Verein darf nicht gewinnorientiert sein, kann aber unter diesem Vorbehalt dennoch ein kaufmännisch geführtes Gewerbe betreiben. So können Sie als Verein beispielsweise Produkte verkaufen oder Dienstleistungen anbieten. Tun Sie das via Website, sind Sie im elektronischen Geschäftsverkehr tätig und damit impressumspflichtig.

Inhalt des Impressums

Sind Sie mit Ihrer Vereinswebsite impressumspflichtig, müssen Sie «klare und vollständige Angaben» zu Ihrer Identität machen sowie eine «Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post» angeben.

In der Praxis haben sich folgende Angaben als notwendig herauskristallisiert: Name des Vereins sowie zusätzlich Name und Vorname einer verantwortlichen Person, die Postadresse des Vereins sowie die e-Mailadresse. Gemäss dem Handelsgericht Zürich reicht ein blosses Kontaktformular als elektronische Kontaktadresse nicht. Hingegen können Sie die Identifikations- und Kontaktangaben auf der Website platzieren, wo Sie möchten, ebenfalls ist es nicht notwendig, dass Sie das Impressum als solches bezeichnen.