Familie
Was muss mir der von mir getrennte Vater meiner Tochter mitteilen?
Der jeweils obhutsberechtigte Elternteil kann die Alltagsentscheidungen treffen und auch entscheiden, wen er wie darüber informieren will. Anders sieht es bei besonderen Ereignissen aus. Hier müssen sich die Elternteile gegenseitig informieren, selbst wenn einer die alleinige elterliche Sorge hat.
Hält sich Ihre Tochter bei ihrem obhutsberechtigten Vater auf, darf dieser grundsätzlich entscheiden, was Ihre Tochter isst, was sie anzieht oder was sie in ihrer Freizeit macht. Er muss Sie über diese Alltagsentscheidungen auch nicht informieren. Bei besonderen Ereignissen wie beispielsweise der Einschulung hat jeder Elternteil unabhängig von der elterlichen Sorge das Recht, informiert und angehört zu werden.
Keine Informationspflicht bei Alltagsentscheidungen
Über den Alltag eines Kindes kann der obhutsberechtigte Elternteil selbst entscheiden, sofern diese Entscheidungen das Kindeswohl nicht gefährden und es nicht anders in der Scheidungskonvention festgelegt ist. Bei welchen Entscheidungen es sich um Alltagsentscheidungen handelt, ist gesetzlich nicht definiert. In der Praxis geht es aber regelmässig um Dinge wie die Ernährung, die Kleidung oder die Freizeitgestaltung.
So muss der obhutsberechtigte Vater etwa nicht protokollieren, was er in die Znünibox Ihrer Tochter gepackt hat. Dies jedenfalls, sofern eine Information nicht aus medizinischen Gründen notwendig ist oder Sie dies in der Scheidungskonvention anders geregelt haben. (Siehe auch: «Darf der Kindergarten vorschreiben, was ich zum Znüni mitgebe?»)
Eltern müssen einander über besondere Ereignisse informieren
Geht es allerdings um grundlegende Informationen wie beispielsweise Zeugnisse, die wichtig für die schulische Zukunft Ihrer Tochter sind, muss Ihr Ex-Mann Sie darüber informieren. Klappt dies nicht, können Sie verlangen, dass die Schule Sie separat über die wichtigsten Ereignisse im schulischen Leben Ihrer Tochter informiert. Hier geht es beispielsweise um Laufbahnentscheide, wichtige Prüfungsergebnisse oder Elternabende.
Übrigens: Sogar wenn Ihr Ex-Mann die alleinige elterliche Sorge hätte, haben Sie ein Informationsrecht: Bei besonderen Ereignissen im Leben Ihres Kindes muss er Sie benachrichtigen und vor Entscheidungen, die für die Entwicklung Ihrer Tochter wichtig sind, anhören. Ausgenommen sind dabei jene Fälle, in denen das Kindeswohl vorgeht und Sie weder benachrichtigt noch angehört werden müssen.
Aktualisiert am 28. Juli 2022