Gesundheit

Was zahlt die Krankenkasse bei Heuschnupfen?

Auf Anordnung der Ärztin übernimmt die Grundversicherung die Kosten der Diagnose sowie die Behandlung einer Pollenallergie. Massnahmen zur Vorbeugung einer Allergie hingegen sind nicht Teil des Leistungskataloges der Grundversicherung, eine allfällige Zusatzversicherung kann hier Kosten übernehmen.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, welche Leistungen die Grundversicherung, auch «obligatorische Krankenversicherung» genannt, übernehmen muss. Zu diesen Leistungen gehören zwar auch Massnahmen der medizinischen Prävention, die jedoch die Allergieprävention nicht umfassen. Eine Zusatzversicherung hingegen kann auch die Kosten präventiver Massnahmen vergüten.

Grundversicherung zahlt Behandlung von Heuschnupfen

Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Leistungen, welche der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit oder ihrer Folgen dienen. Hat die Ärztin eine Pollenallergie diagnostiziert und eine Desensibilisierung, auch spezifische Immuntherapie genannt, angeordnet, übernimmt die Grundversicherung diese Kosten. Der Patient muss sich an den Kosten via Franchise und Selbstbehalt beteiligen.

Auch eine komplementärmedizinische Therapie bernimmt die Grundversicherung, sofern es sich um eine Leistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung handelt. Die behandelnde Ärztin muss dabei über die entsprechende Weiterbildung verfügen. (Siehe auch: «Muss die Krankenkasse homöopathische Grippemedikamente bezahlen?»)

Zusatzversicherung kann präventive Desensibilisierung zahlen

Die Grundversicherung übernimmt keine Leistungen für die präventive Desensibilisierung. Eine allfällige Zusatzversicherung kann hier Kosten ganz oder teilweise übernehmen.

Aktualisiert am 30. November 2023