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Welche Daten befinden sich auf meiner Versichertenkarte?
Zum einen jene, welche Sie aufgedruckt auf der Karte sehen, zum anderen allenfalls zusätzliche elektronische Daten.
Der Bundesrat bestimmt, in welchem Umfang Daten auf der Versichertenkarte gespeichert werden dürfen. Weiter regelt er, wer auf die Daten zugreifen und wer sie bearbeiten darf.
Aufgedruckte Daten
Die Krankenkasse muss auf der Versichertenkarte folgende Informationen der versicherten Person aufdrucken:
- Name und Vorname;
- Versichertennummer der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV);
- Geburtsdatum;
- Geschlecht.
Weiter muss die Krankenkasse folgende Daten auf der Versichertenkarte drucken:
- Name und Kennnummer des Versicherers (BAG-Nummer);
- Kennnummer der Versichertenkarte;
- Ablaufdatum der Versichertenkarte.
Zusätzlich kann die Krankenkasse auf der Rückseite die Daten der Europäischen Krankenversicherungskarte vermerken.
Elektronische Daten
Die Krankenkasse muss die aufgedruckten Daten zusätzlich elektronisch auf der Versichertenkarte abspeichern. Weiter kann die Krankenkasse folgende Informationen elektronisch auf der Versichertenkarte hinterlegen:
- Zustelladresse der versicherten Person;
- Rechnungsadresse des Versicherers;
- Besondere Versicherungsformen wie beispielsweise eine höhere Franchise oder ein Managed-Care-Modell;
- Allfällige Sistierung der Unfalldeckung;
- Allfällige Zusatzversicherungen, sofern die versicherte Person damit einverstanden ist;
- Daten der Europäischen Krankenversicherungskarte.
Ist die versicherte Person damit einverstanden, können Ärztinnen, Apotheker und weiteres medizinisches Fachpersonal zusätzlich folgende Daten auf der Versichertenkarte elektronisch abspeichern und bearbeiten:
- Blutgruppen- und Transfusionsdaten;
- Immunisierungsdaten;
- Transplantationsdaten;
- Allergien;
- Krankheiten und Unfallfolgen;
- In medizinisch begründeten Fällen einen zusätzlichen Eintrag;
- Medikation;
- eine oder mehrere Kontaktadressen für den Notfall;
- Hinweis auf bestehende Patientenverfügungen.
Informationsrechte der versicherten Person
Als versicherte Person dürfen Sie von der Krankenkasse und dem medizinischen Fachpersonal Auskunft über die auf Ihrer Versichertenkarte enthaltenen Daten, eine Berichtigung falscher Daten sowie die Löschung freiwillig aufgenommener Angaben verlangen.