Unterwegs

Welche Dokumente brauche ich bei der Ausreise mit dem Adoptivsohn?

Wie immer bei einer Auslandreise mit Kindern muss die mitreisende erwachsene Person nachweisen können, dass das Kind in Begleitung mit ihr ausreisen darf.

Jeder Staat hat seine eigenen Einreisebestimmungen und kann vorschreiben, welche Dokumente zur Einreise nötig sind. Aufgrund des Haager Übereinkommens gegen Kindesentführung oder aufgrund von nationalen Einreisebestimmungen prüft das Ausreise- und/oder das Zielland zudem, ob ein minderjähriges Kind aus- beziehungsweise einreisen darf.

Kind benötigt eigenen Ausweis

Je nach Reisebestimmungen des Ziellandes braucht ein Adoptivkind wie jedes andere Kind einen eigenen Reisepass oder eine eigene Identitätskarte. Es ist nicht mehr möglich, Kinder im eigenen Pass einzutragen.

Erwachsene Person muss Berechtigung zur Reise mit Kind nachweisen können

Die mitreisende erwachsene Person muss gegenüber der Aus- oder Einreisebehörde sowie allenfalls gegenüber der Fluggesellschaft nachweisen können, dass sie berechtigt ist, mit dem minderjährigen Kind auszureisen. Verfügt der Adoptivsohn über einen Schweizerischen Reisepass, können die sorgeberechtigten Eltern sich als gesetzliche Vertretung eintragen lassen. Dafür müssen sie beim Passbüro das Gesuch um eine amtliche Ergänzung stellen. Je nach Zielland kann es zudem sinnvoll sein, die Adoptionsurkunde oder eine Kopie davon mitzunehmen.

Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils

Reist eine sorgeberechtigte Person nicht mit, sollte die mitreisende Person zur Sicherheit deren Vollmacht mitnehmen. Damit bestätigt die Vollmachtgeberin, dass sie mit der Reise einverstanden ist.

(Siehe «Reisen mit Minderjährigen»)

Aktualisiert am 12. Januar 2023