Arbeiten

Welche Temperatur am Arbeitsplatz ist zumutbar?

Die Arbeitgeberin ist für den Schutz der Gesundheit ihrer Angestellten am Arbeitsplatz verantwortlich. Dabei muss sie auch für eine zumutbare Temperatur sorgen, wobei es weder für das Büro noch für die Arbeit im Freien eine fixe Ober- oder Untergrenze gibt.

Zum Schutze der Gesundheit ihrer Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin alle Massnahmen treffen, die «nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind». Wer in einem Innenraum arbeitet, hat Anspruch auf eine Raumtemperatur, die der Gesundheit nicht schadet. Arbeitnehmer draussen sind insbesondere vor übermässiger Sonneneinwirkung und Wärmestrahlung zu schützen.

Für die zumutbare Raumtemperatur gelten Richtwerte

In seiner Wegleitung zum Raumklima hält das seco unterschiedliche Richtwerte je nach Jahreszeit fest. Während der «Heizperiode» in der kälteren Jahreszeit gilt ein Richtwert zwischen 21 und 23 Grad. Während der «Kühlperiode», also in der wärmeren Jahreszeit, gilt die Vorgabe von 23-26 Grad. Bei leichter bis mittelschwerer, stehender oder gehender Arbeit beträgt der Richtwert 18-21 Grad, bei mittelschwerer körperlicher Arbeit 16-19 Grad. Während einer vorübergehenden Hitzeperiode muss der Arbeitnehmer für eine begrenzte Zeit auch höhere Temperaturen akzeptieren.

Während der eine Arbeitnehmer eine kühlere Temperatur als «angemessen» empfindet, fühlt sich der andere nur wohl bei ein paar Grad mehr. Die Arbeitgeberin kann im Rahmen der gesundheitsrechtlichen Vorschriften das Bedürfnis eines Arbeitnehmers zugunsten des Bedürfnisses eines anderen Arbeitnehmers zurückzustellen, solange sie ihn damit nicht bewusst schikaniert.

Aufgepasst: Für schwangere Frauen gelten Raumtemperaturen unter -5°C oder über 28°C als gefährlich. Dies ist nur dann zulässig, «wenn auf Grund einer Risikobeurteilung feststeht, dass dabei keine konkrete gesundheitliche Belastung für Mutter und Kind vorliegt».

Arbeitgeberin muss Temperaturunterschiede regulieren

Nicht nur die Raumtemperatur ist für das Wohlbefinden am Arbeitsplatz entscheidend, sondern auch allfällige Temperaturunterschiede. In seiner Wegleitung zum Raumklima schreibt das seco, dass bei einem gekühlten Arbeitsraum der Unterschied zu der Aussentemperatur in der Regel nicht mehr als 8 Grad betragen darf. Innerhalb des Arbeitsraumes sollte der Temperaturunterschied zwischen Fussboden und Raum auf Kopfhöhe nicht mehr als 3 Grad betragen.

Im Freien gelten andere Vorgaben

Auch wer in ungeheizten Räumen oder im Freien arbeitet, hat Anspruch darauf, in seiner Gesundheit nicht gefährdet zu sein. Die Arbeitgeberin hat hier «die erforderlichen Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer vor Kälte- und Witterungseinflüssen zu treffen». Sofern dies möglich ist, hat sie «insbesondere dafür zu sorgen, dass sich die Arbeitnehmer an den einzelnen Arbeitsplätzen erwärmen können». Für die Arbeit bei grosser Hitze macht das seco in seinem Beurteilungshilfsmittel Vorgaben je nach Intensität der Hitze: Ab 23 °C bei schweren Arbeiten und ab 29 °C bei leichten Arbeiten hat die Arbeitgeberin Schattenplätze zur Verfügung zu stellen. Ab 30 °C bei schweren Arbeiten und ab 36 °C bei leichten Arbeiten ist jede Stunde eine Pause von 5 Minuten an einem kühlen und schattigen Ort vorgegeben. Ab 36 °C sind schwere Arbeiten nur noch nach Konsultation eines Spezialisten für Arbeitssicherheit vertretbar. (Siehe auch: «Muss die Arbeitgeberin im Sommer Trinkwasser zur Verfügung stellen?»)

Aktualisiert am 30. November 2023