Gesundheit

Welche Versicherung zahlt bei einem Sonnenstich?

Ein Sonnenstich gilt meist als Krankheit. Ist der Sonnenstich jedoch aufgrund der Arbeit entstanden, zahlt in der Regel die Unfallversicherung.

Wer einen Sonnenstich erleidet, hatte in aller Regel keinen Unfall. Denn das Wetter als Ursache der Schädigung ist kein «ungewöhnlicher äusserer Faktor», der für die Qualifizierung eines Ereignisses als Unfall zwingend ist. Bei einem Sonnenstich zahlt deswegen in aller Regel die Krankenkasse die Behandlungskosten. Hat sich eine versicherte Person allerdings bei der Arbeit einen Sonnenstich zugezogen, gilt dies als Berufskrankheit, bei welcher die Unfallversicherung gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) Leistungen erbringt.

Sonnenstich gilt in der Regel nicht als Unfall

Als Unfall gilt «die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat». Das Wetter ist kein «ungewöhnlicher äusserer Faktor», sodass ein Sonnenstich nach einer intensiven Sonnenbestrahlung den Unfallbegriff in aller Regel nicht erfüllt. Die Behandlungskosten wird so die Krankenkasse, nach Abzug des Selbstbehalts und der Franchise, übernehmen.

Nur ausnahmsweise ist die Qualifizierung eines Sonnenstichs als Unfall denkbar. Dies gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung etwa dann, wenn sich die versicherte Person «ein Bein bricht, sich deshalb nicht fortbewegen kann und der Sonnenbestrahlung ausgesetzt bleibt, die zur gesundheitlichen Schädigung führt».

Hitzschlag kann Arbeitsunfall sein

Das UVG bestimmt, dass die Unfallversicherung auch bei Berufskrankheiten Leistungen gewährt. Der Bundesrat hat den Sonnenstich neben dem Sonnenbrand und dem Hitzschlag als «arbeitsbedingte Erkrankung» in die Liste der von der Unfallversicherung gedeckten Berufskrankheiten aufgenommen. Hat eine versicherte Person während und im Zusammenhang mit ihrer Arbeit einen Sonnenstich erlitten, übernimmt die Unfallversicherung die Behandlungskosten vollständig, die versicherte Person muss also keinen Selbstbehalt und auch keine Franchise bezahlen.